Die Gastrobetriebe müssen im laufenden Geschäftsjahr keinen Mindestpachtzins entrichten. Die Erlasse werden über den städtischen Corona-Hilfskredit in der Höhe von fünf Millionen Franken abgerechnet, wie die Stadt Winterthur am Donnerstag mitteilte.

Im Juni hatte die Stadt entschieden, die Miet- und Baurechtszinsen zu erlassen. Die Erlasse wurden für 1,5 oder 2,5 Monate gewährt und Betrugen zwischen 60 und 100 Prozent der Zinsen. Die Stadt rechnete damals mit Ausfällen von 417'000 Franken. (sda)