Konkret könne für die Erweiterung von Boulevardzonen von Gastronomiebetrieben bis maximal Ende Oktober auf Basis von weiteren Auflagen auf das Baubewilligungsverfahren verzichtet werden, teilte der Stadtrat am Montag mit. Von einer zusätzlichen kommerziellen Nutzung von Park- und Grünanlagen will der Stadtrat aber möglichst absehen, wie er betont.

Grundsätzlich sollen Anliegen bewilligt werden, bei welchen davon ausgegangen werden könne, dass sich kaum neue Nutzungskonflikte ergeben. Auch müssen sicherheitsrelevante Anforderungen erfüllt werden.[RELATED]

Konkret heisst das etwa, dass in Fussgängerzonen Auflagen wie die Mindestbreite von Gehflächen von 1,8 Metern oder die Fahrbahnstreifen von mindestens 3,5 Metern für Rettungsfahrzeuge, Fahrzeuge im öffentlichen Dienst oder mit Zufahrtsbewilligung eingehalten werden müssen.

Die dafür zuständige Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen (STAV) hat im individuellen Fall zu entscheiden, ob eine Erweiterung bestehender Boulevardnutzungen bewilligt werden kann.

Gesuche um Erweiterung bestehender Boulevardflächen auf Strassen und Plätzen werden in Abstimmung mit der Luzerner Polizei, dem Tiefbauamt und der Feuerpolizei geprüft. Fällt diese Prüfung positiv aus, wird die mögliche Erweiterung mit dem Gesuchsteller oder der Gesuchstellerin besprochen. Sie könne danach sogleich umgesetzt werden, heisst es weiter. Sollten sich Probleme ergeben, kann die bewilligte Erweiterung widerrufen werden.

Die Möglichkeit, die Aussensitzfläche zu erweitern, besteht nur für Lokale, die bereits jetzt über Boulevardflächen verfügen. Für jene, die keine Aussenfläche haben und nun eine möchten, muss aufgrund des übergeordneten Rechts von Bund und Kanton ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Es werde aktuell jedoch geprüft, ob im Sinne einer temporären Ausnahme ein abgekürztes Verfahren ermöglicht werden könne, heisst es weiter.

Am Donnerstag tagt das Luzerner Stadtparlament zum ersten Mal wieder. Es diskutiert unter anderem verschiedene Vorstösse zu diesem Thema. (sda)