Die Massnahme ergriffen die vier Nordwestschweizer Kantone in gemeinsamer Absprache, wie sie am Mittwoch mitteilten. Sie gilt ab Donnerstagabend und in den Kantonen unterschiedlich lang. Dass Tessin hatte die Maximalzahl von Gästen in Nachtklubs bereits am vergangenen Freitag heruntergesetzt.

Landesweit gilt in Bars, Klubs, Diskotheken und Tanzlokalen die Höchstzahl von 300 Gästen. Die Kantone können die Einlassbedingungen in eigener Regie aber ändern, wenn zu befürchten ist, dass die Kontaktverfolgung Infizierter nicht gewährleistet ist

Die vier Kantone begründeten die Einschränkungen am Mittwoch als Massnahme, um einen weiteren Wiederanstieg der Corona-Fallzahlen zu verhindern. Die Massnahmen treten am (morgigen) Donnerstag in Kraft.

Sie gelten im Kanton Basel-Stadt bis Ende dieses Jahres. Im Kanton Aargau sind die Einschränkungen zunächst bis Mitte August und im Kanton Solothurn bis Ende August befristet. Die Massnahmen wurden nach Behördenangaben mit den Betrieben vorgängig besprochen.

Der Aargauer Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati (SVP) sagte vor den Medien in Aarau, die vier Nordwestschweizer Kantone hätten sich in den letzten Tagen koordiniert und abgesprochen. Es sei jedoch nicht die Idee, dass jeder der Kantone genau gleich handeln müsse. Die Situation in Basel sei anders als in den ländlichen Kantonen Aargau und Solothurn.

Die maximale Anzahl von 100 Gästen gilt insbesondere in Restaurations-, Club- und Barbetrieben, in denen weder der Sicherheitsabstand noch Schutzmassnahmen wie das Tragen einer Maske ergriffen werden können. Mehrere räumlich getrennte Sektoren mit 100 Gästen seien allerdings möglich, hiess es. Im Kanton Aargau sind davon Club- und Barbetriebe betroffen, die Restaurationsbetriebe aber nicht.

Die Betreibenden müssen die Kontaktdaten der Besuchenden aufnehmen und durch ID-Kontrollen verifizieren. Dies soll ein Contact-Tracing ermöglichen und gleichzeitig dessen Überlastung verhindern. Es gehe darum, dass man nach der Ansteckung einer Person höchstens 100 Personen in eine Quarantäne setzen müsse, hielt Gesundheitsdirektor Gallati fest.

Einschränkungen für private Veranstaltungen
Ähnliche Spielregeln gelten auch für öffentliche und private Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Veranstaltungen wie Konzerte, Theater, Kinos oder Gottesdienste innen oder aussen stattfinden.

Diese Veranstaltungen müssen in räumlich getrennte Steh- und Sitzplatzsektoren unterteilt werden. Deren Kapazität darf die Grenze von 100 Teilnehmen nicht überschreiten. Dies gilt für Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmenden.

Eine Ausnahme bilden Veranstaltungen mit mehr als 100 mitwirkenden Personen, zum Beispiel Künstler oder Tänzer. Die Veranstalter müssen die Kontaktdaten der Teilnehmenden aufnehmen und im Fall einer Infektion an die Kantonsbehörden weiterleiten.

Der Kanton Basel-Stadt weist darauf hin, dass Demonstrationen mit mehr als 1000 Personen durchgeführt werden dürfen. Es gelte jedoch eine Maskenpflicht für Teilnehmenden. (sda)