Einzelne Kantone ergreifen zusätzliche Massnahmen. Die jurassische Regierung hat am Mittwoch kantonale Bestimmungen angepasst und teilweise verschärft. Neben wöchtentlichen Tests und Maskenpflicht in Schulen, gilt im Kanton Jura zudem in öffentlich zugänglichen Innenräumen weiterhin eine Maskenpflicht – unabhängig davon, ob man geimpft, getestet oder genesen ist.

Ausserdem bleiben private Versammlungen mit mehr als zehn Personen ohne Zertifikatspflicht verboten. Auch an Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen müssen alle eine Maske tragen, selbst wenn an der Veranstaltung nur Geimpfte und Genesene zugelassen sind.

Auch der Kanton Thurgau hält an der vor einer Woche eingeführten erweiterten Maskenpflicht fest. Die Regelung gilt auch für 2G-Veranstaltungen. Grund für die strengere Regelung sei die angespannte Covid-Situation im Thurgau, teilte die Kantonsregierung mit.

Aufgrund der Verschlechterung der epidemiologischen Lage sowie der Adventszeit mit ihren zahlreichen gesellschaftlichen Anlässen hatte die Tessiner Regierung am Dienstagabend die Gemeinden aufgefordert, an gut frequentierten Orten im Freien ein Maskenobligatorium zu verhängen. Dadurch könnten weitere Ansteckungen verhindert werden.

Der Kanton Bern folgt, wie er weiter mitteilte, bei der 2G-Pflicht dem vergangene Woche eingeführten neuen Bundesrecht. Im Kantonsgebiet muss in Lokalen mit 2G-Regel keine Maske getragen werden.

Diese Bundesregelung übernommen hatten bereits die Kantone St. Gallen, Aargau, Solothurn und Baselland. Der Kanton Basel-Stadt hingegen hält an der Masken- und Sitzpflicht bei der Konsumation in Restaurants, Bars und Clubs fest. (sda/npa)