Auch im Kanton Zürich können Restaurationsbetriebe im Sinne von Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz ab Mittwoch, 3. März öffnen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat mit dem Schreiben vom 25. Februar 2021 an die Kantonsregierungen die Möglichkeit für Restaurants geschaffen, für Berufstätige im Ausseneinsatz während der Mittagspause zu öffnen. Der Kanton Zürich hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt am Mittwoch, 3. März in Kraft. 

Gastronominnen und Gastronomen können beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) über ein Online-Formular, das am Mittwochmorgen auf der kantonalen Corona-Webseite verfügbar sein wird, ein Gesuch einreichen. Auf der Webseite werden zudem alle Restaurantbetriebe aufgelistet, die als Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz anerkannt wurden. 

Bereits am Montag hatten die Regierungen der Kantone Luzern, Glarus, Uri und Bern den Restaurationsbetrieben erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen als «Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz» zu öffnen.

Öffnungszeiten nur über den Mittag 
Zutritt zu den Betriebskantinen haben nur Mitarbeitende im Landwirtschaftssektor (Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft), Handwerker, Bau- und Strassenarbeiter (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe) sowie Berufstätige im Bereich Montageservice. Die Öffnungszeiten sind auf werktags 11 bis 14 Uhr beschränkt.

«Ich freue sehr für alle Arbeitnehmenden, die bei Wind und Wetter ihre Arbeiten draussen erledigen. Trotz geschlossener Restaurants können sie sich jetzt über Mittag aufwärmen und ein Mittagessen geniessen», sagt die Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh. «Neben der gestrigen Öffnung der Läden und Museen ist dies ein weiteres Zeichen der Hoffnung und ein Schritt in Richtung baldige Normalität.» 

Ein Schutzkonzept ist zwingend. Insbesondere gelten eine Sitzpflicht bei der Konsumation sowie eine allgemeine Maskenpflicht beim Betreten oder Verlassen des Restaurants. Auch bei der Konsumation am Tisch muss der erforderliche Abstand von jeder Person eingehalten werden. Des Weiteren sind die Restaurationsbetriebe verpflichtet, die Kontaktdaten von allen Gästen zu erheben und während 14 Tagen aufzubewahren. 

Auch Baselland und Solothurn erlauben Öffnung von Restaurants
Auch in Ob- und Nidwalden sowie in den Kantonen Baselland und Solothurn sollen Restaurants über Mittag als Betriebskantinen für Mitarbeitende im Ausseneinsatz geöffnet werden dürfen. Die Kantonsregierungen wollen die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) geschaffene Möglichkeit umsetzen. [RELATED]

Arbeitgeber müssen ihre Angestellten spätestens am Freitag der Vorwoche bei den gastgewerblichen Betrieben anmelden. Die Restaurants ihrerseits müssen die Sicherheitsdirektion über die Öffnung für die angemeldeten Gäste informieren. Zudem gilt eine Sitzpflicht bei der Konsumation und eine allgemeine Maskenpflicht beim Betreten oder Verlassen des Restaurants sowie beim Aufsuchen der Sanitäranlagen.

Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrates hatte die Forderung von Betriebskantinen Anfang Februar an den Bundesrat gerichtet. Zuvor kamen für die von der SVP lancierten Petition «Beizen für Büezer» rund 50'000 Unterschriften zusammen. Das BAG hatte den Kantonen am 25. Februar grünes Licht für solche Betriebskantinen gegeben. (sda htr og)