Die Erleichterungen gelten vom 15. November bis 15. Februar. Der unbürokratische Witterungsschutz ist für Gastronomiebetriebe vorgesehen und für Museen sowie Theater, wie die Stadtregierung am Mittwoch mitteilte. Voraussetzung ist, dass der Schutzabstand zwischen den Besuchern eingehalten werden kann.

Das Beheizen von Aussenflächen mit erneuerbaren Energien war auf Privatgrund bereits erlaubt. Nun dürfen auch Boulevardflächen auf öffentlichem Boden geheizt werden. Als mögliche Energiequellen nennt die Regierung Pellets und Holz.

Für das Gastgewerbe sind es nicht die ersten Erleichterungen, welche der Stadtrat beschloss. So dürfen Gastronomiebetriebe bis Ende Oktober 2021 ihre Aussenbereiche kostenlos ausweiten. Dabei dürfen sie aber die Anzahl der Aussenplätze nicht erhöhen. Zudem bezahlen Cafés, Restaurants und Detailhandelsgeschäfte vorerst bis Ende März 2021 für Aussenflächen nur die Hälfte der üblichen Gebühren.

Innenstadtquartiere protestieren
Wenig Freude an den Lockerungen hat die Quartiervereins-Gruppe Innenstadt. «Die Corona-Massnahmen für die Gastrobetriebe dürfen nicht auf Kosten der Quartiere gehen», schreiben sie in einer gemeinsamen Reaktion.

Festzelte mit Beheizung würden die Quartierbewohner zusätzlichen Belastungen aussetzen. Die vier Quartiervereine aus der Altstadt und den Gebieten Selnau-City und Aussersihl-Hard lehnen beheizte Festzelte auf öffentlichem Grund daher ab. Sie prüfen, dagegen Einsprache zu erheben.

Die kältere Jahreszeit sei für die Quartiere eine wichtige Erholungszeit nach den Sommernächten, argumentieren die Vereine. Und dieses Jahr seien die Sommernächte noch viel belastender gewesen als sonst. Die vom Stadtrat nun verfügten Lockerungen würden dazu beitragen, dass die Quartiere für sensiblere Bevölkerungsgruppen nicht mehr bewohnbar seien. (sda)