Im Frühjahr 2013 hat der Stadtrat der Château Gütsch Immobilien AG (CHGI) verschiedene Bedingungen zur Realisierung des Gesamtprojekts «Baluardo» (Erweiterung Hotel Château Gütsch, inkl. Gütschbahn) gesetzt. Bis Mitte Sommer wurden diese erfüllt, jene mit Frist vom 31. Oktober aber nicht. Diese beinhaltete die Forderungen, dass die Bauarbeiten für die Realisierung des Erweiterungsprojekts «Baluardo» gestartet sind und das Erweiterungsprojekt ohne Unterbruch realisiert wird. Im Weiteren soll die Gütschbahn für Passagiere geöffnet und benutzbar sein.

Wie aus einer Mitteilung des Luzerner Stadtrats vom Montag hervorgeht, habe sich die Baudirektion am 28. Oktober 2013 mit den Verantwortlichen der Château Gütsch Immobilien AG  zur Besprechung der Lage sowie der Bedingungen der Frist vom 31. Oktober 2013 getroffen. In dieser Gesprächsrunde hielt die CHGI fest, dass die Innenarbeiten im Hotel Château Gütsch im Dezember 2013 abgeschlossen sein sollen, damit das Hotel im Frühling 2014 eröffnen kann. Derzeit würden auch Gespräche mit möglichen Betreibern geführt. Diese Arbeiten seien aber nicht Gegenstand der Baubewilligung zum Projekt «Baluardo», hält der Stadtrat in der Mitteilung fest.

Beim Projekt «Baluardo» seien, abgesehen von den Bauarbeiten an der Gütschbahn, derzeit keine Planungsarbeiten im Gange, hielt die CHGI weiter fest. Damit wurde die Bedingung für die Baubewilligung beim Erweiterungsprojekt nicht erfüllt.

An der Gütschbahn werde seit dem 28. August 2013 gebaut. Es habe sich gezeigt, dass sehr anspruchsvolle Fundationsverhältnisse vorliegen, was zu weiteren zeitlichen Verzögerungen führte. Im März 2014 solle die Bahn fertig sein. Der Bericht und Antrag zur öffentlichen Nutzung wie auch zum städtischen Beitrag an die Bahn wird zurzeit in der Stadtverwaltung ausgearbeitet.

Nach dem Gespräch sei der Luzerner Stadtrat nun zum Schluss gekommen, dass die Château Gütsch Immobilien AG die gestellte Frist vom 31. Oktober 2013 im Bezug auf die Fortführung der Planungs- und Bauarbeiten am Gesamtprojekt «Baluardo» nicht eingehalten habe. Die Gründe, welche zur Verzögerung beim Bau der Gütschbahn geführt haben, seien jedoch nachvollziehbar. Daher hat die Stadt Luzern am Montag verfügt, dass die Baubewilligung für den Neubau der Gütschbahn aufrechterhalten bleibt, jene für die Erweiterung des Hotel Château Gütsch hingegen erlöscht. (npa)