Auf dem im Zentrum von Davos Dorf liegenden Gebiet steht heute das Sporthotel Derby mit Park- und Gartenanlage. Die Swiss Property Management AG als Bauherrin plant eine verdichtete Bebauung mit Hotel, bewirtschafteten Wohnungen und Zweitwohnungen. Dafür wurde ein Quartierplan erarbeitet. Die Einsprachen beziehungsweise Beschwerden dagegen wiesen die kantonalen Instanzen ab.

Auch vor Bundesgericht war den Beschwerdeführern kein Erfolg beschieden. Sie rügten im Wesentlichen, dass sich die Ausgangslage mit der Annahme der Zweiwohnungsinitiative verändert habe, insbesondere der Baubedarf. Deshalb hätte die Gemeinde gemäss Anwohnern zunächst die Bauzonen im gesamten Gemeindegebiet prüfen müssen.

Das Bundesgericht lässt dieses Argument in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil nicht gelten. Ziel des Raumplanungsgesetzes sei es, möglichst gegen innen zu wachsen. Deshalb sei ausgeschlossen, dass so zentral gelegene Parzellen wie die betroffenen ausgezont würden.

Auch die genaue Anzahl der Zweitwohnungen sei noch nicht definitiv bestimmt. Dies werde erst mit dem Bauprojekt der Fall sein, schreibt das Bundesgericht. Vorliegend gehe es nur um den Quartierplan.

Weiter hat das Bundesgericht die Rüge abgewiesen, dass das Gebiet nicht ausreichend erschlossen sei und damit strengere Lärmgrenzwerte einzuhalten seien. (sda)