HotellerieSuisse begrüsst den Start der Vernehmlassung zu den Bilateralen III sowie die Veröffentlichung des vollständigen Vertragswerks vom 13. Juni. Die Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen zur EU sei für die Schweizer Beherbergungsbranche wie auch für die gesamte Wirtschaft von grosser Bedeutung, hält der Verband fest.
Die Schweiz und die EU haben ein drittes bilaterales Vertragspaket ausgehandelt, das bestehende Abkommen – darunter die Personenfreizügigkeit – modernisiert und neue Kooperationsbereiche erschliesst. Für die Beherbergung bildet ein stabiler Rahmen mit der EU die Grundlage für Investitionen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit und wirtschaftliche Stabilität.
Von besonderer Bedeutung sei die Personenfreizügigkeit, erklärt HotellerieSuisse-Direktor Christian Hürlimann: «Die Bilateralen III sind von zentraler Bedeutung für die gesamte Schweizer Wirtschaft – insbesondere aber auch für die Beherbergungsbranche, die stark auf internationale Zusammenarbeit und offene Märkte angewiesen ist.» Die Personenfreizügigkeit ermögliche der personalintensiven Branche den Zugang zu Fachkräften bei geringem administrativem Aufwand – und fördere gleichzeitig den Tourismusverkehr aus dem EU-Raum.
Kritisch beurteilt der Verband hingegen einzelne innenpolitische Massnahmen, die im Zuge der Vernehmlassung zur Umsetzung der Bilateralen III vorgeschlagen werden. Diese dürften keine neue Rechtsunsicherheit schaffen, warnt HotellerieSuisse. Eingriffe, die das bewährte Prinzip der Sozialpartnerschaft schwächen oder die unternehmerische Freiheit unverhältnismässig einschränken, lehne man entschieden ab. (mm/bb)