Demnach wird der Hinweis «nur noch ein Raum verfügbar» künftig nicht mehr angezeigt, wenn dies nur auf Booking.com zutreffe. Auch werde nicht mehr behauptet, der Preis eines Angebots sei zeitlich begrenzt, wenn dieser Preis auch später noch gelte.

Ebenso werde für Nutzer ersichtlich, ob das Ranking der Angebote durch Zahlungen einer Unterkunft beeinflusst worden sei. Der Gesamtpreis für eine Buchung inklusive aller unvermeidlichen Gebühren müsse prominent angezeigt werden. Die Änderungen müssen nach Angaben der EU-Kommission bis zum 16. Juni kommenden Jahres umgesetzt werden.

Unternehmen, die in der EU Geschäfte machen wollten, müssten die hiesigen Verbraucherschutzstandards erfüllen, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Für einen Marktführer wie Booking.com sei es unerlässlich, der Verantwortung in diesem Bereich gerecht zu werden.

Booking will Angebot gesetzeskonformer präsentieren

Die Buchungsplattform reagierte unvermittelt. Gegenüber der EU-Kommission verpflichte man sich zu zukünftig gesetzeskonformer Angebotsdarstellung.

Wie die Europäische Kommission nach dem Urteil bestätigte, habe sich Booking.com gegenüber der Behörde rechtsverbindlich verpflichtet, die Art und Weise zu ändern, in der das in Amsterdam ansässige Buchungsportal den Verbrauchern Angebote, Rabatte und Preise präsentiert. (awp/sda/dpa)