Im Trilogverfahren zwischen den europäischen Institutionen konnte vergangene Woche eine Einigung über die künftige Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten erzielt werden.

Hotrec begrüsst die Vereinbarung. Es sei ein wichtiger Schritt auf dem richtigen Weg hin zu mehr Transparenz und faireren Bedingungen für die rund 200'000 Hotels in ganz Europa, schreibt der europäische Dachverband des Gastgewerbes. 

Im online vermittelten Hotelbuchungsmarkt kontrolliert derzeit Booking.com bereits zwei Drittel des Marktes und mit den beiden anderen Plattformen Expedia und HRS zusammen über 90 Prozent. Diese Dominanz brachte unlautere Geschäftspraktiken mit sich, denen durch die P2B-Regulierung (Platform-to-Business-Regulierung) nun konkret Einhalt geboten werden soll, schreibt Hotrec in einer Mitteilung zum Entscheid aus Brüssel.

Vereinbart wurde, dass eine erhöhte Transparenz bei Ranking- und Suchergebnissen fundiertere Geschäftsentscheidungen ermöglichen sollen.

Ausserdem sollen Anforderungen an ein internes Beschwerdemanagement sicherstellen, dass die Anliegen der Unternehmen/Hotels innerhalb einer angemessenen Frist korrekt behandelt werden.

Auch die Geschäftsbedingungen, die von Online-Plattformen gegenüber Unternehmen/Hotels angewandt werden, müssen klarer sein, und Anpassungen besser vorhersehbar werden.

Ebenfalls müssen etwaige Sanktionen von Online-Plattformen gegen Unternehmen gut begründet und für das betreffende Unternehmen leicht nachvollziehbar sein.

«Für das europäische Gastgewerbe könnte die heutige Vereinbarung einen Wendepunkt in den Beziehungen zu den Plattformen darstellen, für den wir seit mehr als zehn Jahren kämpfen», erklärt der Markus Luthe, Vorsitzender der Hotrec Task Force Distribution und Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland.

Mit der neuen EU-Verordnung kann die P2B-Regulierung die bisher eher unausgewogenen Beziehungen zwischen Plattformen auf der einen und Hoteliers und Gastronomen auf der anderen Seite deutlich verbessert werden. «Wir hoffen, dass diese Verordnung auch einen Schritt in Richtung eines verstärkten und faireren Wettbewerbs im Online-Vertrieb darstellen markieren wird», so Luthe weiter. (htr/npa)