Die französische Nationalversammlung hat am Donnerstag das so genannte «Loi Macron»endgültig angenommen. Es enthält unter anderem ein Verbot von Ratenparitätsklauseln in den Verträgen zwischenHoteliers und Online-Buchungsportalen (OTA) und klassifiziert solche Vertragsbeziehungen rechtlich als «mandate contrat» (Vertretungsmandat).

Damit legt Frankreich einen Meilenstein im europäischen Wettbewerbsrecht. Es ist die erste explizite Entscheidung eines Gesetzgebers in Europa,Ratenparitätsklauseln in Verträgen generell zu verbieten. Den Hoteliers in Frankreich wird damit die volle unternehmerische Freiheit wieder eingeräumt. Sie können ihren Gästen auf ihren eigenen Offline- wie auch Online-Vertriebskanälen jene Konditionen- undBuchungsvorteile gewähren, die sie für angemessen erachten. Also auch niedrigere Preise als über ihre Vertriebsmittler.

«Eine echte Revolution»
Europaweit wird der französische Entscheid bei den Hoteliers begrüsst: «Dies bedeutet sowohl für die französische Hotellerie als auch für unsere Kunden eine echte Revolution. Nach derEntscheidung der Wettbewerbsbehörde wird dieser Beschluss der Nationalversammlung nun zu einer Erneuerung dergesamten vertraglichen Beziehungen zwischen Hotels und Buchungsportalen führen, die auf Vertrauen basiert und imInteresse der Verbraucher liegt», erklärte Roland Heguy, Präsident von HOTRECs französischem MitgliedsverbandUMIH.

Für die Präsidentin von HOTREC, dem Dachverband der europäischen Hotels, Restaurants und Cafés, Susanne Kraus-Winkler, ist die Entscheidung in Frankereich «ein wichtiger Etappensieg für die europäische Hotellerie, um dievollständige unternehmerische Freiheit für Hoteliers in ganz Europa wieder herzustellen». Sie begrüsst, dass nach Deutschland, woParitätsklauseln vom Bundeskartellamt verboten und die Entscheidung gerichtlich bestätigt wurde, die Franzosen durch ihre Gesetzgebung einen weiteren Weg öffnen, «um wettbewerbsbeschränkende Paritätsklauseln zu verbannen».

Dem französischen Beispiel folgen
Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), ist überzeugt, dass andere europäische Märkte werden dem französischen Beispiel folgen werden. In Österreich müssten Politik und Wirtschaft rasch und gemeinsam Fakten schaffen, so Gratzer: «Wir brauchen einen Dialog zwischen der Branche und der Gesetzgebung. Ein zeitgemässes Wettbewerbsrecht kostet ja faktisch nichts. Im Gegenzug würde die dynamische Preisgestaltung aber sehr viel mehr Wertschöpfung ermöglichen – eine klassische Win-win-Situation.»[DOSSIER]

Auch die Schweizer Hoteliers nehmen erfreut Kenntnis von der neuen Gesetzgebung in Frankreich. Auf Initiative des Branchenverbandes hotelleriesuisse ist in der Schweiz bereits ein Verfahren vor der Wettbewerbskommission (Weko) im Gange, welches eine kartellrechtliche Untersuchung gegen die Online-Buchungsportale Booking.com, HRS und Expedia sowie die Ratenparitätsklauseln beinhaltet.

Der Verband könne sich durchaus vorstellen, dem Vorbild Frankreichs zu folgen: «hotelleriesuisse begrüsst die Entwicklung in Frankreich und behält sich vor, einen ähnlichen Gesetzgebungsprozess zu initiieren, sofern die Weko die Ratenparitätsklauseln nicht für ungültig erklären würde», heisst es auf Anfrage von htr.ch. (htr/npa)