Online Travel Agencies (OTAs) sind aus dem Vertrieb der Schweizer Beherbergung nicht mehr wegzudenken. Sie bringen Reichweite, Sichtbarkeit und Komfort – für Gäste ebenso wie für Gastgeberinnen und Gastgeber. Gleichzeitig ist Booking.com mit über 70 Prozent Marktanteil in der Schweiz bei digitalen Echtzeitbuchungen klar marktbeherrschend. Diese dominante Stellung bringt eine besondere Verantwortung mit sich.
Die beiden aktuellen rechtlichen Entwicklungen rund um Booking.com – die Verfügung des Schweizer Preisüberwachers und die von Hotrec koordinierte europäische Sammelklage – sind Ausdruck eines langjährigen Ungleichgewichts im digitalen Vertrieb.
Unsere Kommunikation zur Sammelklage hat zahlreiche Reaktionen ausgelöst. Viele unserer Mitglieder haben sich innerhalb weniger Tage angemeldet. Gleichzeitig erreichten uns auch kritische Stimmen, die fragten, ob eine Sammelklage das richtige Mittel sei im Umgang mit einem wichtigen Vertriebspartner. Dabei ist wichtig, zu betonen, dass HotellerieSuisse selbst nicht Klägerpartei ist und keine finanziellen Interessen verfolgt. Vielmehr informieren wir unsere Mitglieder transparent über die Teilnahmemöglichkeit.
Die dominante Marktstellung von Booking.com bringt eine besondere Verantwortung mit sich.
Es ist klar: OTAs sind zentrale digitale Vertriebskanäle für Schweizer Beherbergungsbetriebe, doch die Marktmacht einzelner Player darf nicht zuungunsten der Innovationskraft und der wirtschaftlichen Freiheit der Betriebe gehen. Auch die Gäste profitieren, wenn Hotels ihre Preise frei gestalten, innovative Direktangebote entwickeln und wieder mehr Spielraum für individuelle Leistungen haben.
Wir stehen deshalb mit den grossen OTAs seit Jahren im regelmässigen Austausch, diskutieren Verbesserungen und geben Rückmeldungen aus der Branche weiter. Auch während der Debatte rund um die Lex Booking, also das Verbot von Paritätsklauseln in der Schweiz, ist der Dialog nie abgebrochen.
Es geht bei den aktuellen rechtlichen Schritten letztlich darum, strukturelle Marktmechanismen zu korrigieren, die den Wettbewerb verzerren. Der Dialog wurde dabei im Vorfeld intensiv geführt, sowohl in der Schweiz als auch auf europäischer Ebene. Die Verfügung des Preisüberwachers ist das Ergebnis gescheiterter Verhandlungen seit 2017. Und Booking.com hatte die Gespräche mit dem deutschen Hotelverband 2021 einseitig abgebrochen, woraufhin die rechtlichen Schritte ergriffen wurden, die zur Sammelklage geführt haben. Bei der Klage handelt es sich um eine rechtlich fundierte Reaktion auf ein Problem, das auf Dialogebene nicht gelöst werden konnte.
Wir pflegen den Dialog mit den OTAs dennoch weiterhin aktiv und konstruktiv. Gleichzeitig vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder, wenn es um faire Rahmenbedingungen geht. Beides gehört zusammen. Nur so können wir ein Marktumfeld schaffen, das für Plattformen, Beherbergungsbetriebe und Gäste langfristig funktioniert.
Jetzt ist der Moment, die Spielregeln im digitalen Vertrieb gemeinsam weiterzuentwickeln – im Sinne einer Partnerschaft auf Augenhöhe.
Magdalena Glausen ist Leiterin Politik bei HotellerieSuisse.
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