Der in der Branche lange erwartete Entscheid der Schweizerischen Wettbewerbskommission (Weko) fällt halbherzig aus. Die Kommission verbietet zwar den Hotelbuchungsportalen Booking.com und Expedia die Wiedereinführung der widerrechtlichen Vertragsklauseln. Ebenso wird HRS verpflichtet, entsprechende Anpassungen noch vorzunehmen. Dennoch würde gegen die Unternehmen keine Busse verhängt werden, da ihr Verhalten nicht unter die Kategorie der direkt sanktionierbaren Verhaltensweisen fällt, schreibt die Weko in einem Communiqué vom Freitag. Hinweise für einen möglichen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung hätten sich nicht erhärtet, wird erklärt.

Die Verwendung der umfassenden Vertragsklauseln habe die Weko jedoch als Verstoss gegen das Kartellgesetz gewertet und mit Verfügung vom 19. Oktober 2015 verboten, wie die Kommission weiter verlauten liess.

Strengere Sanktionen in Aussicht gestellt
Kürzlich haben Booking.com sowie Expedia europaweit weniger restriktive Bestimmungen eingeführt. Deren abschliessende Beurteilung sei in kartellrechtlicher Hinsicht mangels aussagekräftiger Erfahrungswerte derzeit noch nicht möglich, wie die Schweizerische Wettbewerbskommission weiter schreibt. Die Weko behalte sich jedoch vor, die Entwicklungen am Markt zu beobachten und bei Bedarf erneut einzugreifen.

Im Vordergrund der am 11. Dezember 2012, auf Initiative von hotelleriesuisse, eröffneten Untersuchung der Weko standen die von den Plattformen verlangten Vertragsklauseln. Diese legen fest, dass die Hotels auf keinem anderen Vertriebskanal tiefere Preise vereinbaren oder eine grössere Anzahl Zimmer anbieten dürfen. So konnten Hotels auf Vertriebskanälen mit tieferen Kommissionen keine vorteilhafteren Angebote anbieten.

Enttäuschte Hoteliers streben ein gesetzliches Verbot an
Für hotelleriesuisse ist der Entscheid der Kommission unbefriedigend, weil er die Marktmacht der Buchungsplattformen sogar noch stärkt. «Der WEKO-Entscheid bedeutet, dass die Hoteliers zwar auf den ersten Blick mehr Freiheit bekommen, weil sie die Preisparitätsgarantien nicht mehr absolut einhalten müssen. Sie haben jedoch weiterhin keine Möglichkeit, auf ihrer eigenen Webseite ihren Gästen direkt Buchungsvorteile anzubieten und sind somit in ihrer unternehmerischen Freiheit eingeschränkt», schreibt der Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie in einer Stellungnahme.

Nach dem für die Schweizer Hotellerie unbefriedigenden Entscheid will sich hotelleriesuisse nun auf dem Gesetzesweg für ein Verbot der sogenannten Preisparitäts- und Verfügbarkeitsklauseln stark machen. Dies nach dem Vorbild von Frankreich und Italien, wo das jeweilige Parlament die Klauseln per Gesetz untersagte. (htr/npa)