HotellerieSuisse konnte beim BAG (Bundesamt für Gesundheit) erwirken, dass Hotelbetriebe Wellnessanlagen und Schwimmbäder für ihre Hotelgäste wieder öffnen dürfen. Aufgrund der Gespräche, die zwischen dem Verband und dem BAG geführt wurden, sei es ab dem 27. April zulässig, dass Hotels ihre Wellnessanlagen und Schwimmbäder wieder öffnen, heisst es in einer Mitteilung. 

Das BAG wird diese Öffnung in die Erläuterungen zur Covid-Verordnung aufnehmen. Diese werden gegen Ende Woche vorliegen. So ist diese Öffnung auch in jenen Kantonen erlaubt, in denen bis anhin andere Regelungen galten. 

Für eine Eröffnung von Schwimmbädern und Wellnessanlagen in Hotels gelten ab dem 27. April zwingend folgende Voraussetzungen:

  • Die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
  • Es muss ein einfaches schriftliches Schutzkonzept für den Betrieb bestehen.
  • Es muss sichergestellt sein, dass neben den Hotelgästen und Angestellten keine weiteren Gäste Zutritt zu Wellness- und Schwimmbereich erhalten.

Der Branchenverband hat am Freitag seiner Webseite Informationen für offene Hotels und Wiedereröffnungen aufgeschaltet.