Mit der Anpassung der Booking-AGBs ab dem 1. Juli 2015 wird möglich, dass die Hotelpartner auf konkurrierenden Portalen günstigere Zimmerpreise anbieten können.

Hoteleigene Plattformen vom Booking-Kompromiss ausgeschlossen
Davon ausgenommen sind jedoch die Online-Verkaufskanäle der Hotels (Website etc.), auf welchen nach wie vor Ratenparität gegenüber Booking.com zu gewährleisten ist. Diesen Umstand kritisieren der Hotelverband Deutschland (IHA) und hotelleriesuisse, der Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie, scharf.

Die Hoteliers hätten nach wie vor nicht die Möglichkeit, auf ihrer eigenen Webseite günstigere Preise anzubieten als auf Booking.com. Aufgrund der Marktmacht von Booking.com sei davon auszugehen, dass dieses Portal noch dominanter wird, und damit die hoteleigene Webseite aufgrund der nicht wettbewerbsfähigen Preise an Bedeutung verliert, hält hotelleriesuisse fest.

Nicht tangiert von diesem Vorgehen sei hingegen das laufende Weko-Verfahren, das von hotelleriesuisse Ende 2012 initiiert wurde und voraussichtlich in diesem Jahr zu einem Abschluss kommt. Der Schweizer Branchenverband fordert in diesem Verfahren ein generelles Verbot der Ratenparitätsklauseln und keine «Kompromisslösung», wie sie Booking.com vergangene Woche proklamierte (htr.ch berichtete darüber).

Zugeständnisse noch wettbewerbsfeindlicher
Auch der deutsche Hotelierverband geht mit den Zugeständnissen der Buchungsplattform hart ins Gericht: «Wir fordern Booking.com auf, mit der Hotellerie in Deutschland rechtskonform, fair und verlässlich umzugehen und jeden Versuch der Übervorteilung seiner Vertragspartner zu unterlassen», bringt Markus Luthe, IHA-Hauptgeschäftsführer, die Position seines Verbandes auf den Punkt.

Am Dienstagabend liess HOTREC, der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, verlauten, dass die neuen Booking-Bedingungen von der europäischen Hotel-Industrie als noch wettbewerbsfeindlicher angesehen werden. «Die gesamte europäische Hotelbranche hofft, dass die Behörden weiterhin eingehende Untersuchungen vornehmen, was die Wettbewerbswidrigkeit in jeglicher Art von Paritätsklauseln in Verträgen zwischen Hotels und Online-Reisebüros anbelangt», fordert Christian de Barrin, CEO von HOTREC.

An einer Sitzung vom Dienstag haben sich die Vertriebsexperten der nationalen Verbände von HOTREC darauf geeinigt, ihre Arbeit weiterzuführen, um die Preisfreiheit der Hoteliers gegenüber ihren Gästen wieder herzustellen. (htr/npa)