Beim Hotelbesitzer handelt es sich um einen 62-jährigen Portugiesen. In erster Instanz war er zu einer teilbedingten Strafe von dreissig Monaten verurteilt worden. Das Kantonsgericht folgte nun seinen Anwälten und sprach den Mann frei. Im Fall des 40-jährigen Geschäftspartners erhöhte das Gericht die Strafe von viereinhalb auf fünf Jahre.

Das Hotel ging im Januar 2015 in Flammen auf. Gelegt wurde der Brand von einem Mann, der dafür in einem separaten Prozess zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 33 Monaten verurteilt worden war. Er war geständig.

Brandstiftung
Anders der Besitzer und der Geschäftsmann: Sie wiesen den Vorwurf zurück, die mutmasslichen Drahtzieher der Brandstiftung zu sein. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Besitzer das Gebäude abreissen und durch einen Neubau ersetzen wollte. Doch habe er für den Abbruch des denkmalgeschützten Hauses keine Bewilligung bekommen.

Seine Anwälte entgegneten, zum Zeitpunkt des Brandes sei noch nicht klar gewesen, ob sich die Abbruch- und Neubaupläne überhaupt hätten realisieren lassen. Es habe auch die Möglichkeit bestanden, dass der Denkmalschutz hätte gelockert werden können. Der Geschäftsmann habe die Brandstiftung organisiert, machte die Staatsanwaltschaft geltend. Sein Verteidiger entgegnete, die Anklage sei konstruiert. Sein Mandant habe keinen fairen Prozess erhalten. (sda)