Das Bundesgericht bestätigt mit dem am Freitag veröffentlichten Urteil einen Entscheid des Bündner Verwaltungsgerichts. Dieses war vergangenen Sommer zum Schluss gekommen, dass die Initiative gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstosse und den Grundsatz der Planbeständigkeit verletze.

Mit der Initiative Rosegplatz sollte auf eine Umzonung zurückgekommen werden, die im Dezember 2014 von der Gemeindeversammlung Pontresina angenommen wurde. Damals wurde das Areal Sportpavillon von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Hotelzone umgeteilt.

Wie die Vorinstanz bestätigt das Bundesgericht, dass keine wesentlichen Veränderungen vorliegen würden, die ein Zurückkommen auf den Entscheid der Gemeindeversammlung zulassen würden. Weiter bestünde ein Interesse an Rechtssicherheit und am Vertrauen in die Planbeständigkeit. (sda)