Christophe Hans ist Leiter Public Affairs, HotellerieSuisse.

Seit fast fünf Jahren warten wir auf die Revision des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG), eines der am schlechtesten geschriebenen Schweizer Gesetze aller Zeiten. Das Parlament hat die Vorlage überladen aus Angst oder aus Rücksicht auf das knappe Resultat der Volksabstimmung von 2012 (50,6 %).

Zur Erinnerung: Der damalige Fraktionspräsident der SVP fädelte hinter dem Rücken der zuständigen Kommission in letzter Minute einen Kompromiss mit der Umweltschutzorganisation Helvetia Nostra ein. Der Durchschnittsparlamentarier von damals unterzeichnete diesen, ohne wirklich zu verstehen, was auf dem Spiel stand. Es herrschte Druck, das Problem vor Ende der Legislaturperiode vom Tisch zu schaffen.

Betroffene und Experten warteten im Anschluss ungeduldig darauf, dass die Regierung die Unstimmigkeiten im Gesetz korrigiert, indem sie Verfahren für die Gemeinden vereinfacht, die negativen Auswirkungen für die Verdichtung der Dörfer streicht und der Hotelbranche angemessene Rahmenbedingungen ermöglicht. Sie erhielten die Gelegenheit, ihre Überlegungen in mehreren vom Bund organisierten Treffen einzubringen. Im Mitte Mai erschienenen Bericht zu den Auswirkungen der Lex Weber sind nun vier Nachbesserungen aufgeführt, welche die Administration unter der Hand durchwinken möchte. Der Bundesrat begnügte sich damit, den Bericht «zur Kenntnis zu nehmen» und das Gesetz als «modern und effizient» zu bezeichnen.

Die Hotelbranche wurde durch die Lex Weber hart bestraft. Ihr einziges echtes Vergehen bestand darin, die Sanierung ihrer Infrastrukturen – und manchmal ihr Überleben, in jedem Fall aber ihre Wettbewerbsfähigkeit – durch den Bau von Ferienunterkünften zu finanzieren. Sicher, Hoteliers können auch weiterhin Ferienwohnungen bauen, allerdings nur unter strengen, schikanösen, unerfüllbaren und sogar kontraproduktiven Konditionen.

Die Tatsache, dass ein Beherbergungsbetrieb nur zu maximal 50 Prozent der Hauptnutzfläche zu Wohnungen umgenutzt werden kann, ist sowohl baulich als auch finanziell unrealistisch. Was soll man mit der anderen Gebäudehälfte in einem für Hauptwohnsitze gesättigten Markt anfangen? Das Gesetz fordert zudem, dass die neuen Wohnungen mit dem Beherbergungsbetrieb eine bauliche und funktionale Einheit bilden. Aktuelle Geschäftsmodelle werden dabei nicht berücksichtigt. Heutzutage ist ein Hotelier ein Dienstleister für Beherbergungslösungen: Zimmer, Serviced Apartment oder Chalet ohne Empfang – entscheidend ist es, die Betten «warm» zu halten.

Regionen in Randlage verdienen eine flexiblere Lex Weber. Die Wirkungsanalyse des Bundes berücksichtigt weder die aktuellen Entwicklungen des Beherbergungsmarktes noch die zukünftigen Perspektiven. Durch die Förderung der Verdichtung der bestehenden Bauten in den Dörfern und deren bessere Bewirtschaftung schützt man nicht nur die Landschaft, sondern bietet auch der Hotelbranche und der Bevölkerung eine Perspektive. Das aktuelle Zweitwohnungsgesetz erfüllt diese Anforderungen nicht. Wenngleich der Bundesrat dies nicht erkannt hat, hoffen wir, dass das Parlament darauf eingehen und entsprechende Korrekturen vornehmen wird.