Das Parlament hatte die ursprünglichen Pläne des Bundesrates für einen einheitlichen MWST-Steuersatz abgelehnt und den Bundesrat beauftragt, ein Zwei-Satz-Modell vorzulegen, das die meisten heute geltenden Ausnahmen beibehält. Steuererhöhungen seien zu vermeiden, verlangte das Parlament.

Der Bundesrat schlägt zwei Varianten vor. Die Minimalvariante, die er als «Hauptvariante» bezeichnet, sieht nur für Nahrungsmittel sowie das Gastgewerbe und Beherberungsleistungen den reduzierten Steuersatz vor.

Für die übrigen Leistungen – auch für heutige Ausnahmen wie Kultur, Sport, Zeitungen oder Medikamente – würde der Normalsatz von 8 Prozent gelten. Der reduzierte Satz würde mit dieser Variante von bisher 2,5 auf 2,8 Prozent angehoben.

Bei der Maximalvariante würde der tiefere Satz für alle bisher zum reduzierten Satz steuerbaren Leistungen sowie für das Gastgewerbe und die Hotellerie gelten. Damit die Steuerausfälle kompensiert werden könnten, müsst der reduzierte Satz aber von 2,5 auf 3,8 Prozent erhöht werden.

Steuerausfälle von 800 Millionen
Aus Sicht des Bundesrates ist es aber unumgänglich, die Steuerausfälle zu kompensieren, die mit der Neuerung verbunden sind: Werden Restaurants und Hotels entlastet, nimmt die Belastung für andere zu.
 
Die Besteuerung von gastgewerblichen Leistungen und Beherbergungsleistungen zum reduzierten Satz hätte nämlich jährliche Mindereinnahmen zwischen 760 und 810 Millionen Franken zur Folge.

Belastung für Familien, Entlastung für Reiche
Das Gastgewerbe würde laut dem Bundesrat bei beiden Varianten von einer «massiven Steuersenkung» profitieren, die Hotellerie würde vor allem bei der Minimalvariante profitieren. Anders die privaten Haushalte: Sowohl die Minimal- als auch die Maximalvariante würde für die meisten Haushalte eine Mehrbelastung bedeuten.

Am stärksten betroffen wären Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Dies liegt daran, dass ärmere Haushalte – vor allem solche mit Kindern sowie Rentnerhaushalte – nur geringe Ausgaben für Restaurants und Hotels haben, aber überdurchschnittliche Ausgaben für Nahrungsmittel und andere Produkte, die neu mehr kosten würden. Für sie ergäbe sich nach der Minimalvariante eine Mehrbelastung von etwa 10 Franken pro Monat.

Für andere Haushalte mit einem Einkommen unter 6799 Franken pro Monat läge die Mehrbelastung nach den Berechnungen des Bundes bei 5 bis 6 Franken. Bei der Maximalvariante läge die Belastung etwas tiefer. Profitieren würden bei beiden Varianten nur Haushalte mit einem Einkommen von über 12'500 Franken pro Monat.

Mehr Wettbewerb und weniger Administration für die Schweizer
Zufrieden über die vom Bundesrat präsentierte Vorlage zur Reform der MWST zeigten sich die beiden Branchebverbände hotelleriesuisse und Gastrosuisse.

Dank einem tieferen Satz könnten die mit hohen Kosten konfrontierten Hoteliers teilweise entlastet und die Konkurrenzfähigkeit des Schweizer Tourismus gestärkt werden, schreibt der Unternehmerverband der Schweizer Hoteliers in einem Communiqué. Zudem bringe die Reduktion auf zwei Sätze einen Abbau an administrativer Belastung und eine Erhöhung der Rechtssicherheit.

Entwurf geht ans Parlament zurück
Die am Mittwoch vom Bundesrat verabschiedete Zusatzbotschaft mit dem Zwei-Satz-Modell für die MWST-Reform wird voraussichtlich im April/Mai in der Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) beraten und kommt in der Sommersession in der grossen Kammer. Im Juli/August kommt der Entwurf in die WAK des Ständerates und wird im der Herbstsession von der kleinen Kammer behandelt.

Das Zwei-Satz-Modell kann frühestens 2016 in Kraft treten, weil es eine Änderung der Bundesverfassung  – und damit einen Urnengang – erfordert. (npa)

Reaktionen zum Zwei-Satz-Modell

Medienmitteilung hotelleriesuisse (Communiqué de Presse hotelleriesuisse – Version français voir à gauche)