Während in Belgien das Parlament die Ratenparitätsklausel von Onlinebuchungsplattformen untersagt hat, unterbindet Schweden die marktverzerrenden Klauseln mittels Urteil vom Gerichtshof für Patente und Märkte.

Das schwedische Gericht in Stockholm hat am vergangenen Freitag in erster Instanz entschieden, dass Paritätsklauseln von Booking.com gegen geltendes Wettbewerbsrecht in Schweden verstossen.

Im Herbst 2016 reichte der schwedische Hotelverband VISITA beim zuständigen Gericht (Patent- och Marknadsdomstolen) eine Klage gegen die Best-Preis-Klauseln von Booking.com ein, nachdem das schwedische Kartellamt in einer konzertierten Aktion mit den französischen und italienischen Wettbewerbsbehörden zuvor sogenannte «enge» Paritätsklauseln als zulässig eingestuft und nicht beanstandet hatte.[DOSSIER]

Das Urteil des Schwedischen Gerichtshofs tritt in drei Monaten in Kraft.  Booking.com kann noch innerhalb von drei Wochen Berufung einlegen, über die dann voraussichtlich im nächsten Jahr rechtskräftig entschieden würde.

Im Einzelnen entschied das Schwedische Patent- und Marktgericht wie folgt:

  • Booking.com kann keine Ratenparität mehr von Hotels verlangen
  • Booking.com darf keine Ratenparität von Hotels durch niedrigere Provisionssätze oder andere Anreize/Sanktionen erhalten
  • Booking.com muss seine Hotelpartner in ihren Verträgen über diese Bedingungen informieren

 Nach der Entscheidung des belgischen Parlaments vom vergangenen Donnerstag (htr.ch berichtete darüber) sind Paritätsklauseln bereits in fünf europäischen Ländern verboten. «Nach Deutschland (Beschlüsse des Bundeskartellamtes 2013 und 2015), Frankreich (Gesetz 2015), Österreich (Gesetz 2017), Italien (Gesetz 2017) und Belgien (Gesetz 2018) wäre Schweden somit das sechste Land, wenn das Urteil des Schwedischen Gerichtshofs für Patente und Märkte Rechtskraft erlangt», sagt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) zur aktuellen Entwicklung. (htr/npa)