Jeder Beherbergungsbetrieb hat unterschiedliche Voraussetzungen, was die Energiekosten anbelangt. Manche Hotels bringen die explodierenden Preise in Bedrängnis. Aber: Soll man einen Teil der Kosten auf die Gäste abwälzen und die Preise anheben? Wie gut akzeptieren die Gäste eine Preiserhöhung – jetzt, da für alle die Lebenskosten steigen? Daher ist es wichtig, die höheren Zimmerpreise mit den steigenden Energiepreisen offen zu begründen. So kann man bei seinen Gästen Verständnis wecken.

Rechtliche Möglichkeiten

  • Ein Energiezuschlag kann in den Zimmerpreis integriert werden. Wenn dieser für alle Gäste verpflichtend ist, muss er im Gesamtpreis inbegriffen sein. Hat der Gast bereits gebucht, ist eine nachträgliche Preiserhöhung rechtlich nicht zulässig. 
  • Die zweite Möglichkeit ist der freiwillige Energiezuschlag. Bei einer separaten «Energietaxe» muss der Gast selbst entscheiden können, ob er diese bezahlt oder nicht. Er muss sich zudem aktiv dafür aussprechen.

Weitere Informationen stellt HotellerieSuisse unter hier zur Verfügung.