Nicole Brändle Schlegel ist Leiterin Arbeit, Bildung, Politik bei HotellerieSuisse.

Seit fast anderthalb Jahren dominiert Corona das gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Geschehen in der Schweiz. Wir sind alle müde von dieser Pandemie und sehnen uns deren Ende herbei. Zum Glück bietet die fortschreitende Impfkampagne einen Ausweg aus den Einschränkungen und der wirtschaftlichen Krise. Nun steht am 13. Juni die Volksabstimmung zum Covid-Gesetz an. Die Gruppierung «Freunde der Verfassung» ergriff erfolgreich das Referendum und sieht Freiheit und Demokratie in Gefahr. Der Staat greife viel zu stark in die Rechte der Menschen ein und handle undemokratisch. Dieser mit fragwürdigen Argumenten unterlegten Sichtweise ist entschieden entgegenzutreten. HotellerieSuisse empfiehlt ein glasklares Ja zum Covid-Gesetz als zentrales Hilfsinstrument in dieser beispiellosen Krise.

Dank dem Covid-Gesetz stehen Wirtschaft und Gesellschaft umfangreiche wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen zur Verfügung. So sind die Härtefallregelung, die Ausdehnung der Kurzarbeitsentschädigung und des Erwerbsersatzes sowie die Hilfsprogramme für Medien, Sport und Kultur allesamt im Covid-Gesetz geregelt. Mit diesen Wirtschaftshilfen können mehr als hunderttausend Unternehmen und über eine Million Menschen in Not unterstützt werden. Gerade die Hotellerie profitiert stark von den wirtschaftlichen Entschädigungsmassnahmen des Covid-Gesetzes und kann damit das Überleben vieler Betriebe sicherstellen.

Einem gesetzlich klar geregelten Anspruch auf Unterstützungsleistungen kommt in einer Pandemiesituation hohe Bedeutung zu. Wer das Gesetz ablehnt, entzieht diesen wichtigen Finanzhilfen die Grundlage. Ob und wann eine Nachfolgelösung in Kraft treten könnte, ist unklar. Bei einem Nein würde jedoch die Rechts- und Planungssicherheit geopfert werden. Das wollen wir nicht riskieren, sondern mithilfe des Gesetzes Arbeitsplätze erhalten und Unternehmen stützen.

Das Gesetz ist befristet; die meisten Regelungen gelten bis Ende 2021. Lehnt es die Stimmbevölkerung ab, träte es schon im September 2021 ausser Kraft. Dem Bundesrat blieben die Möglichkeiten zur Veranlassung von Schutzmassnahmen trotzdem erhalten. Denn Einschränkungen wie die Maskenpflicht, Laden- oder Restaurantschliessungen stützen sich auf das Epidemiengesetz, das gar nicht zur Abstimmung steht und im Übrigen vor wenigen Jahren in einer Volksabstimmung angenommen wurde.

Der Bundesrat hat weder seine Kompetenzen überschritten noch undemokratisch gehandelt. Regieren mit Notrecht in ausserordentlichen Lagen wie im vergangenen Frühjahr ist verfassungskonform, wenn die Verfügungen nach einem halben Jahr in ordentliches Recht überführt werden. Das hierfür geschaffene Covid-Gesetz wurde vom Parlament in gewissen Punkten angepasst und schliesslich mit deutlichem Mehr abgesegnet. Wie in jedem Gesetzgebungsverfahren wurden auch Kantone und Verbände miteinbezogen. Dieses Gesetz ist folglich das Produkt eines herkömmlichen politischen Prozesses in Bundesbern. Infolge des Referendums hat nun auch der Souverän Gelegenheit, im demokratischen Prozess darüber zu befinden. Dies allein zeigt die Absurdität in der gegnerischen Logik eindrücklich auf.

Einzig ein Akteur in der Schweiz schert sich im Zuge der Corona-Krise nicht um Gesetze, Demokratie und Freiheiten: nämlich das Virus selbst. Leider lässt sich dieses nicht von einem Urnengang aufhalten.