Langfristige und dringend notwendige Investitionen in die nachhaltige Entwicklung und Digitalisierung sollen eine durch Corona gebeutelte Branche wieder fit für die Zukunft machen. Dies schreiben HotellerieSuisse und Parahotellerie Schweiz in einer Mitteilung vor der kommenden Herbstsession. HotellerieSuisse und Parahotellerie Schweiz empfehlen die Motion «Nachhaltige Entwicklung und Digitalisierung im Tourismus» von Hans Stöckli zur Annahme.

Die Motion bezweckt eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit bei Projekten für nachhaltige Entwicklung und Digitalisierung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass es durch coronabedingte Liquiditätsengpässe nicht zu einer Vernachlässigung der Investitionen kommt. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, sind Investitionen in diesen Bereichen unerlässlich.

Hierbei brauche es eine langfristige Perspektive, damit der Aufbau von Wissen und eine nachhaltige Bewusstseins- und Verhaltensänderung gewährleistet werden können, schreiben die Verbände weiter. Die in der Motion geforderte langfristige Unterstützung bei Innotour-Projekten sei deshalb für die Positionierung des Sektors in diesen Bereichen zwingend.

Indirekter Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050
HotellerieSuisse und Parahotellerie Schweiz empfehlen die Vorlage zur Annahme. Beide Verbände sind der Ansicht, dass der Schweizer Tourismus zu einem grossem Teil von intakter Natur, Umwelt und Landschaft lebt. Es läge im ureigenen Interesse der Tourismusakteure, das höchste Kapital der Tourismusbranche nachhaltig und langfristig zu schützen. Deshalb unterstützen die Verbände die Stossrichtung der Initiative.

Ein generelles Verbot von fossilen Energieträgern sei jedoch unvernünftig, so die Branchenverbände. Ausserdem sei ein Verbot problematisch, wenn Substitute nicht umweltverträglich, nicht in genügend grossen Mengen oder nicht zu vertretbaren Kosten verfügbar sind oder wenn deren Herstellung anderswo Treibhausgase verursacht. Deshalb unterstützen die Verbände den indirekten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative. «Damit werden die Ziele auf Gesetzesstufe angegangen, was deutlich schneller zu Resultaten führt als der Weg über einen Verfassungsartikel, wie ihn die Initiative verlangt», heisst es.

Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
HotellerieSuisse und Parahotellerie Schweiz empfehlen die Vorlage zur Annahme. Die Beherbergungsbranche ist auf eine intakte Natur, Umwelt und Landschaft angewiesen. Als Verband der nachhaltigen Beherbergungsbetriebe setzt sich HotellerieSuisse ebenfalls für erneuerbare Energien ein.

Angesichts der gravierenden Konsequenzen einer Strommangellage oder gar eines Versorgungsunterbruches müsse die Stromproduktion, insbesondere in den Wintermonaten, dringend weiter erhöht werden, so der Branchenverband. Diese zusätzliche Produktion solle auf erneuerbaren Energien beruhen und damit klimaneutral sein.

Mit dem Mantelerlass soll der Strommarkt für alle Endverbraucher geöffnet werden. Somit werden auch Stromkonsumenten mit einem Verbrauch unter 100 MWh zukünftig ihren Stromanbieter frei wählen können. HotellerieSuisse und Parahotellerie Schweiz befürworten die weitere Marktöffnung. «Im Sinne der Gleichbehandlung sollen jedoch auch Grossverbraucher die Möglichkeit haben, weiterhin in der Grundversorgung zu bleiben und unter bestimmten Voraussetzungen in die Grundversorgung zu wechseln.»


Weitere Geschäfte

Bundesgesetz über die Weiterführung und Erleichterung der Beziehungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union
HotellerieSuisse und Parahotellerie Schweiz empfehlen die parlamentarische Initiative zur Annahme. Eine konstruktive Europapolitik ist für den Tourismus als standortgebundene Exportbranche mitten in Europa sehr wichtig. Dazu gehört eine Lösung der seitens EU seit Jahrzehnten aufgeworfenen institutionellen Fragen. Für die Verbände hat die Personenfreizügigkeit absolute Priorität.

Der barrierefreie Zugriff auf ausländische Arbeitsmärkte sei für die Branche zentral, heisst es. Das klare JA der FrontexAbstimmung zeige zudem, dass die Bevölkerung eine konstruktive Europapolitik will – ein zögerliches Vorgehen des Bundesrates und das Definieren von roten Linien sei nicht zielführend. «Die Zeit drängt, will die Schweiz nicht noch mehr Nachteile aus dem ungeregelten Verhältnis mit der EU erleiden. Der Erhalt und die Weiterentwicklung der bilateralen Verträge sind sowohl für unsere Branche wie auch für den Wirtschaftsstandort von zentraler Bedeutung», heisst es. Vor diesem Hintergrund vertreten die Verbände die Meinung, dass die Schaffung einer Gesetzesgrundlage für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zur EU sinnvoll ist.

Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)
HotellerieSuisse und Parahotellerie Schweiz empfehlen die Initiative zur Ablehnung, auf den Gegenvorschlag einzutreten und verschiedene Änderungen zur Annahme. Die Landschaft ist für den Tourismus ein zentraler Wert. Dennoch lehnt HotellerieSuisse die Biodiversitätsinitiative ab, da sie zu restriktiv ist, während im Rahmen der Strategie Biodiversität Schweiz bereits Fortschritte erzielt werden.

Der Gegenvorschlag gehe in die richtige Richtung, bedarf jedoch Anpassungen, so der Branchenverband. «Auch wenn der Landschaftsschutz unbestritten ist, muss er unter Berücksichtigung der Bedürfnisse anderer Nutzer aus Gesellschaft und Wirtschaft erfolgen.» Der Tourismus sei ein unumgänglicher Akteur in der Landschaft und seine Entwicklung (in Harmonie mit der Landschaft) müssten berücksichtigt werden. Ebenso ist der Verband der Ansicht, dass rechtliche Lösungen gefunden werden müssen, damit der Gegenvorschlag nicht zu einem Hindernis für die Energiesicherheit wird. HotellerieSuisse ist schliesslich der Meinung, dass der Schutz des baulichen Erbes ausreichend ist. Der Gegenvorschlag dürfe mit diesem Begriff nicht unnötig überladen werden, heisst es.

Für die Verlängerung des Kündigungsschutzes nach dem Mutterschaftsurlaub
HotellerieSuisse und Parahotellerie Schweiz empfehlen die parlamentarische Initiative zur Ablehnung. Die Verbände empfehlen, die Vorlage abzulehnen. Die geltenden Regelungen mit einem Kündigungsschutz über sechzehn Wochen, dem anschliessend eine ordentliche Kündigungsfrist folgt, seien ausreichend, so die Berufsverbände. Zudem sei eine Kündigung allein aufgrund einer Mutterschaft missbräuchlich und diskriminierend und werde entsprechend sanktioniert. Ein deutlicher Ausbau des Kündigungsschutzes könne sich zudem negativ auf die Anstellungschancen von jungen Frauen auswirken.  (htr/nde)