Im Rahmen der Beratungen des Covid-19-Gesetzes beschlossen die beiden Räte kürzlich eine weitreichende Testkostenübernahme durch den Bund. Der Auftrag des Parlaments soll möglichst rasch umgesetzt werden. Deshalb hat der Bundesrat heute die entsprechende Verordnungsänderung bei den Kantonen, Sozialpartnern und den zuständigen parlamentarischen Kommissionen in Konsultation gegeben, wie das Bundesamt für Gesundheit in einer Mitteilung schreibt.

Damit sollen neu die Kosten von Covid-19-Tests übernommen werden, die zu einem Covid-Zertifikat führen. Bezahlt werden sollen Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden Einzel-PCR-Tests, Selbsttests und Antikörpertests, die keine medizinische oder epidemiologische Indikation aufweisen.

Die Übernahme der Testkosten für Einzel-PCR-Tests würde durch die stark steigende Nachfrage eine Überlastung der Laboratorien mit sich ziehen. Aus diesem Grund sollen Einzel-PCR-Tests weiterhin für symptomatische Personen, Kontaktpersonen und die Bestätigungsdiagnostik priorisiert werden, heisst es weiter. Selbsttests und Antikörpertests sollen ebenfalls nicht finanziert werden, da diese für die Bekämpfung der Pandemie nicht ausschlaggebend sind.[RELATED]

Konsultation zu Tests bei der Einreise
Das kürzlich eingeführte Testregime, welches auch geimpfte und genesene Personen zu Tests vor und nach der Einreise verpflichtet, hat diverse Umsetzungsfragen ausgelöst. Der Bundesrat befragt deshalb die Kantone und die betroffenen Branchen auch zu Anpassungen dieses Testregimes.

Sofern die eidgenössischen Räte diese Beschlüsse in der Schlussabstimmung am 17. Dezember 2021 bestätigen, soll das neue Testkostensystem am 18. Dezember in Kraft gesetzt werden. (htr/npa)