Grössere Veranstaltungen, die nicht abgesperrt werden könnten und zu denen der Zugang nicht kontrolliert werden könne, seien im Moment nicht zugelassen, sagte der Luzerner Gesundheitsdirektor Guido Graf (Mitte) im Kantonsparlament.

Diese Einschätzung wird von der Stadtregierung geteilt. 2022 sei nur eine stark eingeschränkte Fasnacht möglich, teilte die Stadt am Abend mit. Definitiv entschieden sei zwar noch nichts. Stand heute könnten aber keine organisierten Strassenumzüge oder Grossveranstaltungen ohne Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Raum stattfinden.

Dies betrifft am Schmutzigen Donnerstag den Urknall und den Fritschi-Umzug, am Fasnachtssonntag den Umzug im Stadtteil Littau, am Güdismontag die Wey-Tagwache und der Weyumzug sowie am Güdisdienstag das Chendermonster und den Monstercorso.

Keine weiträumigen Absperrungen
Freiluftanlässe mit 3G-Zugangsbeschränkungen und Zertifikatskontrollen sind im Prinzip bewilligungsfähig. Die Stadt stellte aber klar, dass weiträumige Zugangsbeschränkungen und Absperrungen in der Altstadt und an der Reuss nicht verantwortet werden könnten. Für den «Fasnachtsmäärt» oder «Usgüüglete» werde deswegen keine Bewilligung erteilt.

Das Stellen von Guggerbühnen und von Verpflegungsständen komme unter den gegebenen Umständen ebenfalls nur in zugangsbeschränkten Bereichen mit Schutzkonzepten in Frage, teilte die Stadt weiter mit. Möglich sei aber die unorganisierte Strassenfasnacht, weil im Gegensatz zu 2021 Personenansammlungen nicht untersagt seien.

Die Beizenfasnacht im kleinen Rahmen ist möglich. Für sie gelten jedoch die 2G-Vorschriften, an die sich auch Restaurants oder Clubs halten müssen.

Ungewisse Entwicklung
Gesundheitsdirektor Graf sagte im Kantonsrat, es sei der Bund, der die Spielregeln mache. Er versicherte dem Kantonsrat ferner, dass er im Moment nicht plane, die Massnahmen des Bundes im Hinblick auf die Fasnacht zu verschärfen.

Der Kanton erklärte in einer am Abend verschickten Mitteilung, dass wegen der hohen Fallzahlen die Pandemielage schwierig einzuschätzen sei. Die Bestimmungen des Bundes könnten sich kurzfristig ändern. Abschliessende Angaben zur Fasnacht seien deswegen nicht möglich. (sda/npa)