Zuletzt erlitten die Initianten der SVP bei ähnlicher Ausgangslage eine herbe Niederlage an der Urne. Am 28. Februar 2016 schickten Volk und Stände die Durchsetzungsinitiative bachab. Ganz anders zwei Jahre zuvor: Am 9. Februar 2014 hatte die Masseneinwanderungsinitiative eine knappe Mehrheit gefunden.

Nun also der dritte Anlauf der Initianten, die Zuwanderung in die Schweiz zu stoppen oder – wie es der Titel des Volksbegehrens vorgibt – zu begrenzen.

Dieses Mal lässt der Initiativtext keinen Interpretationsspielraum offen: Bei einem Ja müsste die Personenfreizügigkeit mit der EU innerhalb eines Jahres neu verhandelt werden. Gelänge das nicht, was so gut wie sicher ist, müsste die Schweiz das Abkommen kündigen.

«Guillotine-Klausel köpfen»
Damit träten wegen der Guillotine-Klausel alle weiteren Verträge der Bilateralen I ausser Kraft. Das, wovor die Gegner der Initiative am meisten warnen, ist für die Befürworter eine Chance: «Wir könnten die Guillotine-Klausel endlich köpfen», sagte Thomas Minder (parteilos/SH). Diese sei eine Fehlkonstruktion. «Natürlich hätte ein Ja einen Knall wie beim Brexit zur Folge.» Dass die Schweiz als guter Kunde der EU danach einfach stehen gelassen würde, glaubt Minder jedoch nicht.

Dafür wären mit einem Nein zur Initiative laut Initianten zahlreiche Probleme verbunden. Der Platz werde langsam knapp, kein Nachbarstaat beherberge so viele Ausländer wie die Schweiz, gab Minder zu bedenken. Die Zahl von heute 2 Millionen werde ohne neue Zuwanderungssteuerung rasch auf 3 Millionen ansteigen.

Der neue Tessiner Ständerat Marco Chiesa (SVP/TI) zählte die Nachteile der heute geltenden Personenfreizügigkeit auf: Dazu gehören aus seiner Sicht die Grenzgängerproblematik mit Dumpinglöhnen oder die zunehmende Kriminalität. Als Tessiner kenne man die Schattenseite des Abkommens, sagte Chiesa.

Gegner warnen vor Folgen
Ständeräte aller anderen Fraktionen hielten in der im Vergleich zum Nationalrat kurzen Diskussion dagegen. Damian Müller (FDP/LU) sprach von der «wirtschaftsfeindlichsten Initiative» seit je, welche viele Arbeitsplätze kosten könnte. Benedikt Würth (CVP/SG) hob die erfolgreiche Schweizer Migrationsgeschichte hervor.

Laut den Gegnern der Initiative erlaubt die Personenfreizügigkeit den Arbeitgebern, rasch, flexibel und ohne administrativen Aufwand Fachkräfte aus der EU zu rekrutieren. Der Zugang zu Fachkräften, etwa im Gesundheitswesen, müsse garantiert bleiben.

Für Paul Rechsteiner (SP/SG) geht es bei der bevorstehenden Abstimmung auch um die Zukunft der flankierenden Massnahmen. Diese sicherten heute beispielsweise den Lohnschutz. Fielen sie weg, sei der Weg frei für schädliches Lohndumping.

Bundesrat dagegen
Justizministerin Karin Keller-Sutter gab zu bedenken, dass die Zuwanderung aus der EU in den vergangenen Jahren rückläufig gewesen sei. Ebendiese Zuwanderung habe zudem zur Entschärfung des Fachkräftemangels beigetragen.

Der Bundesrat bekenne sich zum freien Personenverkehr, und er wolle die Bilateralen weiterführen. Sie sei sich bewusst, sagte Keller-Sutter in Französisch und in Italienisch, dass in einigen Regionen die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit schwerer seien als in anderen.

Schliesslich empfahl der Ständerat mit 38 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, Volk und Ständen die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Die grosse Kammer hatte sich in der vergangenen Herbstsession mit 123 zu 63 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» ausgesprochen.

Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmungen. Sie kommt voraussichtlich im nächsten Frühling an die Urne. (sda)