Gemäss diesem Modell übernimmt der Kanton ein Drittel der Miete, wenn der Vermieter seinerseits auf ein Drittel der Mietzinseinnahmen verzichtet. Dem Mieter oder der Mieterin von Geschäftsräumlichkeiten verbleibt noch das letzte Drittel. Zugestimmt wurde dieser Lösung mit 44'026 Ja gegen 35'675 Nein bei einer Stimmbeteiligung von 44,21 Prozent.

Gewährt werden die Mietzinsbeiträge für die Monate April, Mai und Juni dieses Jahres. Im entsprechenden neuen Gesetz wird der Maximalbeitrag auf 3000 Franken pro Monat festgesetzt. Profitieren sollen in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen. Die Gesamtkosten für den Kanton werden auf zehn Millionen Franken veranschlagt.

Das Dreidrittel-Modell lehnt sich an eine Lösung an, die der Kanton Basel-Stadt bereits eingeführt hat. Eingereicht wurden über 1500 Beitragsgesuche. Beim Kanton wird mit Beihilfen von insgesamt 5,5 Millionen Franken gerechnet.

In Baselland hatte die SP das Basler Modell in einer Motion aufs Tapet gebracht. Im August hiess das Parlament die Gesetzesvorlage mit 56 zu 31 Stimmen gegen den Willen der Regierung gut. Weil damit die 80-Prozent-Hürde verfehlt wurde, musste das Volk über das neue Gesetz entscheiden.

Die Baselbieter Regierung hatte sich von Anfang an gegen das Dreidrittel-Modell bei Geschäftsmieten ausgesprochen. Mit der im März gewährten Soforthilfe von 40 Millionen Franken seien bereits genügend Unterstützungsbeiträge auch für Mietkosten zur Verfügung gestellt worden, argumentierte die Exekutive. Zudem machte sie einen grossen administrativen Aufwand zur Verhinderung von doppelten Unterstützungsbeiträgen geltend. (sda)