Die Befürworter erhoffen sich eine Stärkung des Detailhandels und eine Belebung der Innenstädte. Sonntagsverkäufe entsprächen zudem einem Kundenbedürfnis.

Die Gegner bezweifeln den volkswirtschaftlichen Nutzen der Neuerung, und sie wollen das Verkaufspersonal vor mehr Sonntagsarbeit schützen. Die Gewerkschaften ergriffen deshalb das Referendum, unterstützt von linken, grünen und christlichen Parteien.

Die Anzahl Sonntagsverkäufe variiert von Kanton zu Kanton. Nach Bundesrecht können die Kantone maximal vier Sonntage pro Jahr bezeichnen, an denen das Verkaufspersonal ohne Bewilligung für Sonntagsarbeit beschäftigt werden darf.

Längst nicht alle Kantone schöpfen das Kontingent aus. Der Kanton Bern lässt bislang nur zwei bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe zu. Verdoppelt wird die Zahl, wenn das Volk am 7. März einer entsprechenden Änderung des Handels- und Gewerbegesetzes zustimmt.

E-Zigaretten erst ab 18
Die Vorlage enthält noch eine zweite Neuerung, die ein ganz anderes Thema betrifft: Für E-Zigaretten sollen künftig die gleichen gesetzlichen Vorgaben gelten wie für herkömmliche Raucherwaren. Jugendliche unter 18 Jahren sollen demnach keine «E-Zigis» mehr kaufen dürfen. Dasselbe gilt für Hanfzigaretten und Schnupftabak.

Der verstärkte Jugendschutz war in der parlamentarischen Beratung weitgehend unbestritten – anders als die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten. Deshalb gab es Stimmen, dem Volk zwei separate Vorlagen zu unterbreiten. Das aber ist nicht statthaft, weil beide Neuerungen dasselbe Gesetz betreffen.

Der Grosse Rat fand einen Ausweg. Nun kann das Volk über eine Hauptvorlage und einen Eventualantrag abstimmen. Wer beide Neuerungen begrüsst, sagt zweimal Ja. Wer nur strengere Bestimmungen bei E-Zigaretten will, sagt Nein zur Hauptvorlage und Ja zum Eventualantrag. (sda og)