Der Bundesrat bleibt in seiner neuen Stellungnahme dabei: Die flankierenden Massnahmen hätten sich als Instrument bewährt. Die Vollzugsorgane hätten sie wirkungsvoll umgesetzt und missbräuchliches Lohndumping insgesamt verhindert.

Die schon eingeleiteten und vorgesehenen Schritte zur Verbesserung zielten darauf ab, die vorhandenen Instrumente zu verstärken, schrieb das Volkswirtschaftsdepartement (EVD) am Freitag. Zudem sollten die Instrumente landesweit besser umgesetzt werden.

Die GPK hatte im Herbst 2011 festgestellt, dass die Löhne in der Schweiz wegen der Personenfreizügigkeit unter Druck gekommen seien. Die flankierenden Massnahmen würden unvollständig und uneinheitlich umgesetzt. Im Januar kündigte der Bundesrat in einer ersten Stellungnahme Verbesserungen an.

GPK verlangte Nachbesserungen
Der GPK genügte dies nicht. Sie blieb bei ihrer Sichtweise, wonach wegen des Lohndrucks mehr Kontrollen nötig seien. Am Mittwoch habe die Landesregierung deshalb die Verbesserungen beim Vollzug der flankierenden Massnahmen präzisiert, wie das EVD schrieb (siehe Artikel oben rechts).

Mit der zweiten Stellungnahme bestätige der Bundesrat, dass er zur Umsetzung der Empfehlungen Massnahmen ergreifen respektive einleiten werde. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) habe 2010 eine Steuerungsstrategie entwickelt. Deren Instrumente befänden sich in einer Phase der Konsolidierung.

Die paritätischen Kommissionen – zuständig für den Vollzug der flankierenden Massnahmen in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärtem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) – sollen professionalisiert werden. Unterschiede bei der Beobachtung der Arbeitsbedingungen durch tripartite Kommissionen – zuständig in Branchen ohne allgemeinverbindlichen GAV – sollen verkleinert werden.

Defizite beheben
Der Bundesrat sprach zudem von einer Harmonisierung der Prozesse. Ziel ist, Defizite im Vollzug zu beheben. Bei einigen paritätischen Kommissionen seien solche Defizite im Zusammenhang mit der Kontrolle oder der Weiterleitung der Sanktionen an kantonale Behörden festgestellt worden, schrieb das EVD dazu.

Die tripartiten Kommissionen wiederum sind angehalten, transparente und angemessene Methoden festzulegen. Sie sollen allfällige wiederholte und missbräuchliche Unterbietungen von Löhnen effektiv ermitteln und die vorgesehenen Massnahmen einleiten.

Auf die Kritik der GPK, der Bundesrat entscheide und kommuniziere zu den Themen Personenfreizügigkeit auf Grund von unvollständigen Daten, hielt der Bundesrat fest, dass die mit Bezug auf die flankierenden Massnahmen gesammelten Daten ergänzt werden sollen.

Verschärfungen im Entsendegesetz
Die Räte beschlossen im Juni Verschärfungen des Entsendegesetzes. Im Visier hatten sie insbesonders Scheinselbständige, die die Mindestlohnvorschriften umgehen wollen. Auf die Einführung einer Solidarhaftung von Erstunternehmern für Subunternehmen und Unterakkordanten verzichtete das Parlament vorderhand.

Das Thema bleibt aber auf dem Tapet: Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann versprach damals, dem Parlament vor dem Herbst Vorschläge für eine Solidarhaftung zu unterbreiten.

Im vergangenen April machte der Bundesrat zudem von der Möglichkeit Gebrauch, auf die Ventilklausel im Personenfreizügigkeitsabkommen zurückzugreifen. Betroffen sind die EU-Mitglieder Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und Slowakei. Die Massnahme gilt vorläufig für ein Jahr. (npa/sda)