Der Bau von Velowegen bleibt gemäss dem Entwurf Aufgabe der Kantone. Diese haben künftig aber die Pflicht, Velowege verbindlich zu planen und zu realisieren. Gemäss dem Entwurf des neuen Veloweggesetzes müssen die Kantone durchgehende, direkte und sichere Velowegnetze bauen. Diese müssen Wohngebiete, Arbeitsplätze, Schulen, Haltestellen, öffentliche Einrichtungen, Einkaufsläden und Freizeitanlagen erschliessen.

Wegen der Verbreitung von E-Bikes sollen auch vermehrt Verbindungen zwischen Siedlungsgebieten geplant werden. Es sei sinnvoll, wenn längere Strecken als hochwertige Velobahnen erstellt würden, schreibt der Bundesrat im Bericht zum Entwurf. Auf diesen sollen Velofahrende sicher, zügig und möglichst ohne Stopps verkehren können. Werden Velowege aufgehoben, sollen sie künftig durch neue ersetzt werden müssen.

Bund kann selber bauen
Der Bund unterstützt die Kantone mit Fachinformationen, Beratung, Geodaten sowie mit der Begleitung von Pilotprojekten. Er soll in seinem Zuständigkeitsbereich auch selber Velowege bauen können, zum Beispiel bei Autobahnanschlüssen oder auf Nationalstrassen mit Mischverkehr.

Als Beispiel nennt der Bundesrat in einer Mitteilung den Veloweg in der Schöllenenschlucht. Dieser wurde im Rahmen von Instandsetzungsarbeiten entlang der Gotthardpassstrasse zwischen Göschenen UR und Andermatt UR realisiert. Unter bestimmten Voraussetzungen soll der Bund auch Land für Veloinfrastrukturen zur Verfügung stellen oder nationale Velobahnen fördern können.

Eigenes Gesetz
Der Veloartikel in der Verfassung ist in die bestehende Bestimmung über Fuss- und Wanderwege integriert. Auch der Entwurf des Veloweggesetzes orientiert sich am Bundesgesetz über die Fuss- und Wanderwege. Die Regeln zu den Velowegen sollen aber nicht in dieses Gesetz integriert werden.

Als Grund gibt der Bundesrat die Bedeutung des Velos und die spezifischen Anforderungen an die Infrastruktur an, die sich vom Fussverkehr unterscheiden. Zudem soll das in der Praxis bewährte Gesetz über die Fuss- und Wanderwege nicht komplizierter werden und an Klarheit verlieren, wie der Bundesrat schreibt.

Hinzu kommt, dass der Veloboom anhält. Die Verkaufszahlen legten letztes Jahr um 5 Prozent zu, bei den E-Bikes waren es sogar fast 20 Prozent. Parallel dazu steigen die Unfallzahlen. Das Veloweggesetz soll daher auch die Verkehrssicherheit erhöhen. Wo es durchgehende Velowege gebe und der Verkehr entflochten werde, kämen sich Autos, Velos und Fussgänger weniger ins Gehege, schreibt der Bundesrat. Gleichzeitig leisten Velofahrer einen Beitrag zum Umweltschutz.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. September 2020. Den Veloartikel hatte das Parlament als direkten Gegenvorschlag zur Veloinitiative von Pro Velo Schweiz beschlossen. Im Gegensatz zur zurückgezogenen Initiative verpflichtet der Veloartikel den Bund nicht zu neuen Subventionen. Er lässt auch die Zuständigkeiten der Kantone unverändert. (sda)