Die Situation sei schwierig und noch längst seien nicht alle Fragen gelöst, sagte Volkswirtschaftsminister Guy Parmelin vor den Bundeshausmedien. Er versicherte aber: «Hilfe kommt!». Der Bundesrat tue alles, damit das Land nach der Krise wieder neu starten könne. «Wir brauchen Geduld, Zuversicht und Solidarität», mahnte Parmelin.

Die neuen Massnahmen betreffen vor allem die Arbeitnehmenden. Alle Personen, die derzeit Unterstützung der Arbeitslosenversicherung beziehen, erhalten zusätzlich 120 «Krisentaggelder». Damit wolle der Bundesrat vermeiden, dass Arbeitslose mitten in der Krise ausgesteuert würden, sagte Parmelin.

Heute werden zwischen 90 und 520 Taggelder ausgezahlt, je nach Alter, Beitragsdauer und Unterhaltspflichten. Die Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld wird um 2 Jahre verlängert, sofern der vollständige Bezug in der laufenden Rahmenfrist nicht möglich ist.

Weiter hat der Bundesrat die Bewilligungsdauer für Kurzarbeit von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit könne die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden, sagte Parmelin. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird aufgehoben.

Um die kantonalen Behörden zu entlasten, müssen Stellensuchende vorläufig keine Nachweise mehr einreichen, dass sie sich um eine Stelle bemüht haben. Diese müssen aber später nachgereicht werden. Beratungs- und Kontrollgespräche werden telefonisch geführt.

Die Stellenmeldepflicht wird vorläufig aufgehoben. Damit solle die Rekrutierung erleichtert werden, insbesondere im Gesundheitswesen, in der Pharmabranche, in der Landwirtschaft oder der Logistik.

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Der Bundesrat hat auch die Pauschale für arbeitgeberähnliche Angestellte präzisiert. Dieser erhalten 3320 Franken für eine Vollzeitstelle. Die Pauschale wird nicht auf 80 Prozent gekürzt wie sonst bei der Kurzarbeitsentschädigung.

Vergangene Woche hatte der Bundesrat die Arbeitszeitbeschränkung für medizinisches Personal aufgehoben. Dieses habe laut Parmelin aber vollen Anspruch auf Entschädigung und Zuschläge. Auch die Gesundheit der Angestellten müsse geschützt werden. «Sie dürfen auf keinen Fall wegen Arbeitsüberlastung krank werden.» (sda)