Das schreibt die Regierung in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation von Nationalrätin Isabelle Pasquier-Eichenberger (Grüne/GE). Bei voller Transparenz könnte ein Unternehmen aus Sicht des Bundesrats Schaden nehmen, wenn Mitkonkurrenten oder Kunden erfahren würden, dass es aufgrund von Liquiditätsengpässen auf Überbrückungskredite angewiesen ist.

Zwar bestehe unbestreitbar ein öffentliches Interesse daran, zu erfahren, wie der Bund seine finanziellen Mittel einsetze. Informationen, welche die Geschäftsverhältnisse zwischen Kunden und Bankinstitute betreffen, würden jedoch in der Schweizer Rechtsordnung als besonders vertraulich erachtet.

Der Bundesrat werde der Forderung nach Transparenz aber insofern nachkommen, dass er Analysen nach Wirtschaftsbranchen veröffentliche, sobald solche vorlägen. Informationen über Anträge, welche durch die Banken abgelehnt wurden, lägen dem Bund aber nicht vor. (sda)