Der Bund übernehme davon voraussichtlich 6,2 Millionen Franken, wie die Baselbieter Regierung am Dienstag mitteilte.

Konkret sieht die Härtefallhilfe der Baselbieter Regierung vor, dass der Kanton für 80 Prozent des Kredits bürgt, der einem Unternehmen von der Bank bewilligt worden war. Zusätzlich zur Kreditgarantie soll das Unternehmen einen sogenannten À-fonds-perdu-Beitrag erhalten. Dieser beträgt 20 Prozent des bewilligten Kredits durch die Bank – maximal jedoch 20'000 Franken.

Im Gegensatz zu den breit gestreuten Soforthilfen während des Lockdowns im Frühjahr gehe es nun darum, gezielt diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die von Covid-19 noch immer stark betroffen seien, heisst es weiter im Communiqué.

Zudem soll die Unterstützung nicht strukturerhaltend sein. Unterstützt würden nur Unternehmen, die vor der Krise profitabel oder überlebensfähig gewesen seien. Ein Unternehmen hat gemäss Mitteilung Anspruch auf die Härtefallhilfe, wenn es verglichen mit den Vorjahren 40 Prozent an Umsatz verloren hat.

Die Vernehmlassung zum Verordnungsentwurf des Bundesrates über Härtefallmassnahmen war vergangenen Freitag abgelaufen. Die Grundsätze hatte das Parlament in der Herbstsession verabschiedet. Der Bundesbeitrag wurde im Verordnungsentwurf auf maximal 200 Millionen Franken festgelegt, gleich viel Geld stellen die Kantone zur Verfügung. (sda)