Die Weiterführung der eidgenössischen Anerkennung würde auch dem neuen Hochschulartikel in der Bundesverfassung widersprechen. Das steht in einem Bericht zu einem Postulat, den der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet hat.Grundlage für die Neuerung ist das neue Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG), das voraussichtlich Anfang 2015 in Kraft treten wird.

Bisher ermöglichte das Fachhochschulgesetz den Titelschutz und die Diplomanerkennung auf eidgenössischer Ebene. Neu werden Abschlüsse an Fachhochschulen analog zu jenen der kantonalen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen einen Status und einen Titelschutz haben, der sich nach kantonalen Vorgaben richtet.

Die Schweizerische Hochschulkonferenz – in dem Organ sind Bund und Kantone vertreten – erhält mit dem HFKG aber die Kompetenz, Vorschriften zu erlassen über die einheitliche Benennung von Titeln, die Anerkennung von Abschlüssen und die Weiterbildung, wie das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung(WBF) schrieb.

Den Bericht hatte das Parlament mit einem Postulat der nationalrätlichen Bildungskommission (WBK) bestellt. Der Bundesrat verwies in seiner Antwort auf die gemeinsame Umsetzung des HFKG durch den Bund und die Kantone. (npa/sda)