Die Rechtskommission des Nationalrates beantragt dem Rat mit 16 zu 8 Stimmen, an seiner Version festzuhalten: Hotels, Ferienwohnungen, Spitäler und Gefängnisse sollen nicht mehr für die Verwendung öffentlicher Werke in ihren Räumen zahlen müssen. Diese Verwendung soll als Eigengebrauch definiert werden.

Der Ständerat stellt sich gegen eine solche Regelung. Wie die Minderheit der Nationalratskommission befürchtet er, dass sie zu Konflikten mit internationalen Bestimmungen führen würde. Der Schweiz könnte ein Streitschlichtungsverfahren drohen, warnen die Gegnerinnen und Gegner. Ausserdem würden die Rechteinhaber benachteiligt. Die Streichung der Abgabe wäre mit Einbussen für Kulturschaffende verbunden.

Die Kommission ist mit der Ständeratslösung zu den Bibliotheken einverstanden. Demnach sollen öffentliche und öffentlich zugängliche Bibliotheken tariflich begünstigt werden. Das ermögliche einen Ausgleich zwischen den Interessen der Rechteinhaber und den Interessen der Bibliotheken, schreibt die Nationalratskommission in einer Mitteilung vom Freitag.

Das Parlament reagiert mit der neuen Regelung auf einen Entscheid der Eidgenössischen Schiedskommission vom Dezember. Heute zahlen Bibliotheken für die Vermietung nur dann eine Urhebergebühr, wenn sie pro Buch eine Zahlung von den Benutzerinnen und Benutzern verlangen.

Manche Bibliotheken haben jedoch diese Einzelvermietung abgeschafft und verlangen nun pauschale Gebühren, beispielsweise jährliche. Die Verwertungsgesellschaften forderten deshalb, den geltenden Tarif auf alle Vorgänge des Vermietens auszudehnen.

Minderheit will Präzisierung
Die zuständige Schiedskommission hat diese Auffassung der Verwertungsgesellschaften im Dezember 2018 bestätigt. Die Basis dafür ist das geltende Urheberrechtsgesetz. Kritiker sehen darin die Einführung einer Verleihgebühr durch die Hintertüre. Eine Minderheit der Kommission möchte im Gesetz daher präzisieren, dass das Verleihen von Werkexemplaren nicht vergütungspflichtig ist.

Auch bei Video-on-Demand ist die Nationalratskommission dem Ständerat gefolgt. Damit soll die Musik in Filmen von einer Vergütungspflicht befreit bleiben. Das bestehende Verfahren, wonach eine Verwertungsgesellschaft im Auftrag der Musizierenden mit den Video-on-Demand-Plattformen verhandeln kann, funktioniere bestens, hält die Kommission dazu fest.

Im Rahmen der Beratungen zum Urheberrecht entschied die Kommission zudem, ein Postulat einzureichen. Sie will den Bundesrat damit beauftragen, die Rechtslage und die Praxis der Suisa im Hinblick auf die Tarifpflicht des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Musikkonsum von Angestellten in Gemeinschaftsbüros und Dienstwagen zu überprüfen.