Sollte das revidierte Waffengesetz in der Referendumsabstimmung vom 19. Mai 2019 abgelehnt werden, droht der Schweiz der Ausschluss aus dem Schengen-Abkommen. Damit wären für die Schweizer Wirtschaft im Allgemeinen und den Tourismus im Besonderen gravierende Nachteile verbunden. Ohne Schengen-Mitgliedschaft könnte die Schweiz nicht mehr Teil des europäischen Visaverbunds sein, der für die Tourismusbranche zahlreiche Vorteile bietet. Zudem drohten schmerzliche Einbussen bei der Reisefreiheit.  «Mit dem Ausschluss aus dem europäischen Visaverbund wären für den Schweizer Tourismus gravierende finanzielle Nachteile und ein ebenso grosser Imageverlust verbunden», sagt Andreas Züllig, Präsident hotelleriesuisse.

Deshalb haben sich elf Tourismusverbände zum Pro-Komitee «Schweizer Tourismus für ein Ja zum Waffenrecht» zusammengeschlossen. Das Komitee will aufzeigen, welche gravierenden Konsequenzen ein Nein zum Waffenrecht für den Tourismusstandort Schweiz hätte.

Einfache Visabestimmungen für die Schweiz sichern
Dank dem Schengen-Abkommen müssen Gäste aus Fernmärkten heute für die Schweiz kein separates Visumsverfahren mehr durchlaufen. Wird der Visaprozess für Touristen aus Fernmärkten verkompliziert, würden viele die Schweiz aufgrund des finanziellen und administrativen Zusatzaufwands auf ihrem Europatrip auslassen. «Ohne Schengen drohen Einbussen im Tourismus von bis zu einer halben Milliarde Franken jährlich und die Wiedereinfühung von Grenzkontrollen», argumentiert Claude Meier, Direktor hotelleriesuisse. Dabei beruft er sich auf auf die Zahlen einer aktuellen Studie des Bundes.

Denn insbesondere Gäste aus Fernmärken geben in der Schweiz überdurchschnittlich viel Geld pro Tag aus. Davon profitieren nicht nur touristische Betriebe, sondern auch nachgelagerte Branchen wie etwa der Detailhandel. Insgesamt gefährdet ein Schengen-Ausschluss schweizweit eine jährliche Bruttowertschöpfung von rund 1,1 Milliarden Franken.

Bergregionen stärken
Die Tourismuswirtschaft erfüllt wichtige wirtschaftliche Funktionen in der ganzen Schweiz und ganz besonders in den wertschöpfungsschwächeren Regionen. «Mit dem Ja zum Waffenrecht und damit zum europäischen Visaraum  ‹Schengen› bleiben die Schweizer Berge auch für ausländische Gäste ein attraktives Reiseziel», argumentiert CVP-Nationalrat Dominique de Buman, Präsident Seilbahnen Schweiz.

Allein in den Berggebieten leistet der Tourismus einen Bruttowertschöpfungsbeitrag von rund 21 Prozent und einen Beschäftigungsanteil von rund 27 Prozent (in Vollzeitäquivalenten). Diesen wichtigen regionalpolitischen Beitrag muss die Tourismusindustrie durch die Fortführung des Schengen-Abkommens weiterhin leisten können. Deshalb unterstreicht auch Casimir Platzer, Präsident von Gastrosuisse und Hotelier in Kandersteg, die Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie: «Das Schengen-Visum ist für den Schweizer Tourismus unverzichtbar. Ein Ja zur Revision des Waffengesetzes stärkt das Reiseland Schweiz und die Berggebiete».

Reisefreiheit erhalten
Dank des Schengen-Abkommens herrscht innerhalb Europas eine grundsätzliche Reisefreiheit. Muss die Schweiz aus dem Abkommen austreten, werden an den Schweizer Grenzen wieder Kontrollen eingeführt. Dies führt unweigerlich zu Wartezeiten, Staus und weiteren administrativen Zusatzaufwänden.

Und schliesslich wären auch sämtliche Schweizer Bürgerinnen und Bürger von der Einschränkung der Reisefreiheit betroffen. Denn beim Besuch anderer europäischer Länder hätten auch sie verschärfte Kontrollmechanismen in Kauf zu nehmen. «Nur ein Ja zum Waffenrecht garantiert den Erhalt des Schengen-Abkommens, das für die Sicherheit aber auch für die Reisefreiheit und den Tourismus essentiell ist»,  so SP-Nationalrat und Präsident von Travaillesuisse, Adrian Wüthrich.

Elf Verbände mit einer Stimme für den Tourismus
Im Komitee «Schweizer Tourismus für ein Ja zum Waffenrecht» haben sich die nationalen Verbände Schweizer Tourismusverband (STV), hotelleriesuisse, Gastrosuisse, Seilbahnen Schweiz, Konferenz der regionalen Tourismusdirektoren der Schweiz, Parahotellerie Schweiz, Schweizer Reiseverband, Swisscamps und Verband Schweizer Tourismusmanager sowie seitens der Gewerkschaften Travailsuisse und die Hotel & Gastro Union zusammengeschlossen.

Mit diesem touristischen Schulterschluss wollen die Verbände die Bedeutung der Waffengesetz-Abstimmung für den Schweizer Tourismus eindrücklich untermauern und das Stimmvolk von einem Ja überzeugen. (htr)


Der Zusammenhang zwischen revidiertem Waffengesetz und Schengen
Die EU hat die Waffengesetzgebung im Schengen-Raum mit dem Ziel verschärft, den Zugang zu Waffen zu erschweren und eine bessere Rückverfolgbarkeit von Teilen halbautomatischer Waffen zu gewährleisten. Als Schengen-Mitglied muss auch die Schweiz ihr Waffengesetz anpassen. Bundesrat und Parlament beschlossen eine pragmatische Anpassung der Schweizer Gesetzgebung, die der langjährigen Schweizer Schiesstradition und dem Armeewesen Rechnung trägt. Gegen diese Umsetzungsvorlage wurde das Referendum ergriffen. Sollte das revidierte Waffengesetz Abstimmung vom 19.5.2019 abgelehnt werden, droht der Schweiz der Ausschluss aus dem Schengen-Abkommen. Dieses tritt gemäss Artikel 7 automatisch nach sechs Monaten ausser Kraft, wenn nicht im gemischten Ausschuss Schweiz-EU eine Fortführung des Abkommens beschlossen wird. Dieser Beschluss bedürfte der Einstimmigkeit der EU-Staaten und der Kommissionsvertreter. Mit anderen Worten: Wenn sich die Schweiz und die EU nicht innert Frist aktiv einigen, verliert die Schweiz ihre Schengen-Assoziierung allein aus dem Grund, weil die Zeit abläuft. Eine Kündigung seitens der EU braucht es nicht. Da das Schengen- direkt mit dem Dublin-Abkommen verknüpft ist, würde dieses ebenfalls ausser Kraft treten.