Der Bund unterstützt derzeit mit zwei Pfeilern Firmen, die sich aktuell wegen der Coronavirus-Pandemie in einer prekären Lagebefinden: Kurzarbeit und Liquiditätshilfen. Diese Massnahmen seien zwar wichtig, doch würden sie nicht alle Probleme lösen, heisst es in einer Mitteilung der beiden ETH-Wirtschaftsprofessoren Hans Gersbach und Jan-Egbert Sturm vom Dienstag.

Denn den Firmen würden aktuell die Einnahmen fehlen, um etwa für Miete, Pacht oder Kreditzinsen aufzukommen. Müssten sie diese Kapitalkosten allein tragen, würden viele von ihnen den Betrieb aufgeben oder wegen der hohen Schuldenlast nach der Krise nicht genügend investieren können, folgern die beiden Experten. Basierend auf diesen Überlegungen schlagen die ETH-Professoren daher vor, dass den Firmen die Kapitalkosten bei einem Produktionsausfall teilweise erstattet werden sollen.

Rückerstattung über Erhöhung Gewinnsteuer
Sobald sich die Wirtschaft erholt habe, könne man die Lastenverteilung auch rückwirkend implementieren, schlagen Gersbach und Sturm vor. Etwa durch eine Art «Corona-Zuschlag», das heisst eine vorübergehende Erhöhung der Gewinnsteuer.

«Nach der Pandemie sollten sich alle Firmen im Rahmen ihres wirtschaftlichen Erfolgs an den Kosten der Krisenüberwindung beteiligen. Ein temporärer Corona-Zuschlag auf ihre Gewinne wäre ein faires Instrument dafür», werden Gersbach und Sturm in der Mittelung zitiert.

Die beiden Professoren hatten schon im März in einem Papier geschrieben, dass die damals vom Bund bereitgestellten 10 Milliarden Franken als Hilfspaket bei weitem nicht ausreichen würden. Deshalb forderten sie die Schaffung eines Hilfsfonds, der mit 100 Milliarden Franken ausgestattet werden sollte. Zwei Tage nachdem diese Forderung publik gemacht wurde, erhöhte der Bund sein Hilfspaket auf über 40 Milliarden Franken. (awp sda)