Mit einem indirekten Gegenvorschlag zur Initiative will der Bundesrat Unternehmen verpflichten können, Firmen in der Schweiz auch über Lieferkanäle im Ausland zu beliefern. Damit werde ungerechtfertigten Preisdiskriminierungen konsequent entgegengetreten, schreibt er in der am Mittwoch verabschiedeten Botschaft.

Die geplante Änderung des Kartellgesetzes nimmt das von der Initiative vorgeschlagene Konzept der relativen Marktmacht auf, begrenzt es aber auf die Abschottung des Schweizer Marktes. Damit wären rein innerschweizerische Geschäftsbeziehungen nicht von den neuen Regeln betroffen, wie der Bundesrat schreibt.

Als relativ marktmächtig gelten Unternehmen, von welchen andere Unternehmen abhängig sind, weil es keine ausreichenden und zumutbaren Alternativen gibt. Der Bundesrat schlägt vor, dass von ihnen abhängige Abnehmer Waren und Dienstleistungen im Ausland zu den dort geltenden Preisen und sonstigen Geschäftsbedingungen beziehen können.

Gegen «Schweiz-Zuschlag»
Das soll verhindern, dass inländische Unternehmen Waren ausschliesslich über inländische Vertriebskanäle und mit dem «Schweiz-Zuschlag» beziehen können. Voraussetzung ist, dass eine grenzüberschreitende Wettbewerbsbehinderung vorliegt.

Nach Ansicht des Bundesrats wird damit die Kernforderung der Initiative erfüllt, die Beschaffungsfreiheit von Schweizer Unternehmen im Ausland zu stärken. Zugleich würden die negativen Konsequenzen der Initiative für binnenwirtschaftliche Geschäftsbeziehungen vermieden.

Direkte Sanktionen zur Durchsetzung der neuen Regeln sind weder in der Initiative noch im indirekten Gegenvorschlag vorgesehen. Auf die Wettbewerbskommission dürfen die betroffenen Unternehmen also nicht zählen. Sie müssten ihre Ansprüche in erster Linie auf zivilrechtlichem Weg durchsetzen, was vor allem ausserhalb des EU/EWR-Raums problematisch sein dürfte.

Umstrittenes Geoblocking
Der indirekte Gegenvorschlag bezieht sich auf das Verhältnis zwischen zwei Unternehmen. Ob auch die Konsumentinnen und Konsumenten profitieren würden, ist unklar. Es sei nicht garantiert, dass günstigere Einkaufspreise weitergegeben würden, schreibt der Bundesrat.

Kommt hinzu, dass der indirekte Gegenvorschlag keine Regeln gegen den «Schweiz-Zuschlag» im Onlinehandel enthält. Die Initiative will dagegen mit einem Verbot des privaten Geoblockings vorgehen. Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten könnten direkt auf ausländischen Seiten einkaufen. Laut Bundesrat liesse sich ein solches Verbot ohne staatsvertragliche Regelung nicht durchsetzen.

Trotz grundsätzlicher Einwände hat er seinen Gegenvorschlag nach der Vernehmlassung nicht angepasst. Kritik kam insbesondere von den Kantonen: Die Volkswirtschaftsdirektoren wollen den Gegenvorschlag nur unterstützen, wenn relativ marktmächtige Unternehmen der gleichen Missbrauchskontrolle wie marktbeherrschende Unternehmen unterstellt werden.

Bei der Wirtschaftskommission des Ständerats ist derzeit eine parlamentarische Initiative mit der Forderung hängig. Diese betrifft wie die Volksinitiative auch Geschäftsbeziehungen innerhalb der Schweiz. Sie verbietet auch den so genannten Ausbeutungsmissbrauch: Wettbewerbsbehörden und Zivilgerichte müssten die Angemessenheit des Preises kontrollieren, selbst bei wirksamem Wettbewerb.

Übers Ziel hinaus
Diese Preiskontrolle und die Wirkung innerhalb der Schweiz sind nach Ansicht des Bundesrats neben dem Geoblocking-Verbot die grössten Mängel der Fair-Preis-Initiative. Wettbewerbsbehörden und Gerichte müssten unter Umständen über die Preispolitik zwischen zwei Schweizer Unternehmen urteilen, auch wenn keines von diesen marktbeherrschend sei, schreibt er.

Das geht nach Ansicht des Bundesrats zu weit. Er empfiehlt die Initiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise» daher zur Ablehnung. Hinter dieser stehen die Stiftung für Konsumentenschutz, hotelleriesuisse, Gastrosuisse und der Wirtschaftsverband Swissmechanic, der 1400 KMU in der Maschinen-, Elektro- und Metallbranche vereint.

Die Initianten hatten in der Vernehmlassung Nachbesserungen verlangt, vor allem zum Geoblocking. FDP und SVP sprachen sich gegen den indirekten Gegenvorschlag aus. (sda/pt)