Heute bezahlen Restaurants auf Speisen einen höheren Mehrwertsteuersatz als Take-Aways. Gastrosuisse will mit der Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung» diese Ungleichbehandlung beheben. Auch Restaurants sollten vom tieferen Satz profitieren können.

Der Bundesrat lehnt dies ab, weil er Steuerausfälle von 700 bis 750 Millionen Franken befürchtet. Er schlug auf Geheiss des Parlaments ein neues Zweisatz-Modell vor, bei dem das Gastgewerbe dem tieferen Satz zugeordnet werden sollte. Dieses dürfte jedoch im Parlament scheitern.

Nach dem Nationalrat stellt sich auch die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerates gegen die Revision des Mehrwertsteuergesetzes. Sie sehe keinen Nutzen in der Einführung eines Zwei-Satz-Modells, da die damit verbundene administrative Vereinfachung gering ausfallen würde, teilte die Kommission am Freitag mit.

Ja zu indirektem Gegenvorschlag
Gleichzeitig sprach sich die Ständeratskommission einstimmig für eine parlamentarische Initiative der nationalrätlichen WAK aus. Diese kann damit einen indirekten Gegenvorschlag zur Gastrosuisse-Initiative ausarbeiten.

Die Nationalratskommission will den Satz für Take-Aways erhöhen und nicht – wie die Gastrobranche verlangt – jenen für die Restaurants senken. Für Nahrungsmittel, die im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden, würde der Normalsatz gelten – unabhängig vom Ort des Konsums. Darunter fielen warme Nahrungsmittel und kalte, wenn für deren Konsum an Ort und Stelle besondere Vorrichtungen bereit stehen.

Die Ständeratskommission zeigt sich skeptisch, ob die Einführung dieses neuen Definitionskriteriums zweckmässig ist. Sie zeigte sich jedoch mit der grundsätzlichen Idee eines indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative einverstanden, hält sie fest.

Der Bundesrat legte dem Parlament nach dem Scheitern des Einheitssatzes zwei Varianten für ein Zwei-Satz-Modell vor, die beide eine Erhöhung des tieferen Mehrwertsteuersatzes vorsehen. Heute beträgt der Normalsatz 8 Prozent. Für die Hotellerie gilt ein Sondersatz von 3,8 Prozent. Lebensmittel und alkoholfreie Getränke sowie Bücher, Zeitungen, Medikamente, Sport- und Kulturveranstaltungen werden mit einem reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuert. (npa/sda)