Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Schweizer Gastgewerbes (L-GAV) bildet seit rund vier Jahrzehnten eine solide Grundlage für faire und angemessene Arbeitsbedingungen und wurde gemeinsam von den Sozialpartnern (hotelleriesuisse, Gastrosuisse, SCA Swiss Catering Association, Hotel & Gastro Union, Unia, Syna) erarbeitet. Er berücksichtigt branchenrelevante Aspekte und gewährleistet die adäquate Vertretung aller Parteien, schreibt hotelleriesuisse in ihrer Parolenfassung zur Mindestlohn-Initiative.

Setzt sich die Mindestlohn-Initiative beim Volk durch, würden die staatlich festgelegten Mindestlöhne die Kompetenzen der Sozialpartner massiv einschränken und damit die gut funktionierende Sozialpartnerschaft aushebeln, befürchtet der Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie. Eine Anpassung bei den Löhnen in der geforderten Höhe hätte zudem eine deutliche Einschränkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Hotellerie zur Folge.

Gut ausgebildete Arbeitskräfte angemessen entlöhnen
Um den Mehrwert einer Aus- oder Weiterbildung zu verdeutlichen, ist nach Ansicht der Hoteliers eine Lohndifferenz zwischen ungelernten und gut ausgebildeten Arbeitnehmenden unumgänglich.

Ein Angestellter mit einer gastgewerblichen Berufslehre erhält heute einen Mindest-Stundenlohn von 24,92 Franken (Normalarbeitszeit inklusive 13. Monatslohn, Ferien und Feiertage), was mehr ist als der von der Initiative geforderte Mindestlohn. Für Ungelernte beträgt der Mindest-Stundenlohn 22,90 Franken (Normalarbeitszeit inklusive 13. Monatslohn, Ferien und Feiertage).

Der L-GAV für das Gastgewerbe ist ein eigentlicher Aus- und Weiterbildungs-Gesamtarbeitsvertrag und bietet für ungelernte Mitarbeitende lohnrelevante Aufstiegsmöglichkeiten. Wie hotelleriesuisse betont, haben die Sozialpartner diesen Anreiz geschaffen, um die Ausbildung zu fördern  – und damit auch die Qualität der Dienstleistungen.

Die Niedrigqualifizierten und Berufseinsteiger werden benachteiligt
Mit rund 70'000 Beschäftigten stellt die Hotellerie einen bedeutenden Arbeitgeber des privaten Sektors dar. Im Vergleich zur Gesamtwirtschaft sind wenig Qualifizierte und Ersteinsteiger in der Hotellerie überdurchschnittlich vertreten. Durch das im L-GAV festgelegte Lohngefüge erhalten diese Personen die Möglichkeit, einer ihrem Ausbildungsstand entsprechenden Tätigkeit nachzugehen. Damit können Arbeitsplätze entstehen, erhalten und ein Arbeitsplatzabbau vermieden werden, so der Branchenverband.

Nimmt das Stimmvolk die Mindestlohn-Initiative an, käme das einem «Bumerang» gleich, wie die Hoteliers festhalten. Sie befürchten, dass die geforderten hohen Mindestlöhne die Bereitschaft der Unternehmen senken, um diese weniger qualifizierten Arbeitnehmenden einzustellen.

Benachteiligt wären gering qualifizierte Arbeitnehmende insbesondere in den Berggebieten, wo es zum Tourismus kaum Beschäftigungsalternativen gibt. «Einen für die gesamte Schweiz geltenden Mindestlohn festzulegen sei deshalb weder für die Arbeitgeber noch für die Arbeitnehmer zielführend und hätte für die Schweizer Wirtschaft einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden zur Folge», hält hotelleriesuisse weiter fest. (npa)