Der Bundesrat hat Anfang Februar die neue Covid-19-Härtefallverordnung 2022 verabschiedet. Sie ebnet den Weg für neue Härtefallhilfen an Unternehmen, die ungedeckte Kosten infolge von behördlich angeordneten Corona-Massnahmen hatten.

Gemäss der Verordnung decken die nicht rückzahlbaren Beiträge höchstens die ungedeckten Kosten des Unternehmens. Sie dürfen 9 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018/2019 nicht überschreiten und betragen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Millionen Franken höchstens 450 000 Franken.

Für grössere Unternehmen gilt eine Obergrenze von höchstens 1,2 Millionen Franken. Grössere Unternehmen können den Höchstbetrag auf 2,4 Millionen Franken anheben, wenn sie neues Eigenkapital einschiessen. Für Schausteller gilt eine Spezialregelung: Sie können bis zu 18 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes und höchstens 2,4 Millionen Franken erhalten.

Die Voraussetzungen für eine Gesucheingabe sind weitgehend gleich wie schon 2021. Bei der Gesucheingabe sind die Kriterien hinterlegt, sodass ein Unternehmen seine Anspruchsberechtigung selbst prüfen kann. Die Gesucheingabe dauert von morgen Dienstag, 15. März, bis und mit Montag, 18. April 2022. Die Unternehmen finden die nötigen Unterlagen und den Link zum Gesuchportal hier. (htr/stü)

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