Die Kommission sei davon überzeugt, dass mit diesen Massnahmen mehr für die Besserstellung der Frauen erreicht werden könne als mit einem Gesichtsverhüllungsverbot, heisst es in einer Medienmitteilung der Parlamentsdienste vom Mittwoch.

Der Nationalrat hatte im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags beschlossen, dass bei kantonalen Integrationsprogrammen, die vom Bund gefördert werden, den besonderen Anliegen von Frauen, Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen wird.

Im Gleichstellungsgesetz sollen auch Förderprogramme ermöglicht werden, welche die Gleichstellung von Frau und Mann auch ausserhalb des Erwerbslebens verbessern. Im Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe soll schliesslich ebenfalls vorgesehen werden, dass die Situation der Frauen verbessert werden soll.

Die SPK stimmt diesen Ergänzungen mit redaktionellen Klärungen zu. Im Grundsatz haben die Räte dem indirekten Gegenvorschlag bereits zugestimmt. Dieser will eine gesetzliche Pflicht einführen, das Gesicht zu zeigen, wenn eine Person identifiziert werden muss, beispielsweise für eine Billettkontrolle. Der Ständerat entscheidet in der Frühjahrsession über die Ergänzungen zur Vorlage.

Hinter der Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» steht das Egerkinger Komitee um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann, das mit der Anti-Minarett-Initiative erfolgreich war. Das Volksbegehren verlangt, dass in der ganzen Schweiz niemand im öffentlichen Raum das Gesicht verhüllen darf.

Ausnahmen wären ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums möglich. Ausserdem soll niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht zu verhüllen. Der Ständerat und der Bundesrat haben sich bereits gegen die Initiative ausgesprochen. Im Nationalrat steht der Entscheid noch aus. (sda)