Der Nachtragskredit ist eine Folge der Beschlüsse des Bundesparlaments. Neu kommt der Bund allein für die Härtefallhilfe zugunsten von Unternehmen mit einem Umsatz von über 5 Millionen Franken auf. An die Hilfe der kleineren Unternehmen müssen die Kantone 30 Prozent beitragen.

Die Hilfsgesuche für Grossunternehmen müssen zwar weiterhin vom Kanton geprüft werden, die Vorgaben macht aber der Bund. Um kleine Unternehmen nicht zu benachteiligen, will der Regierungsrat die Hilfe an diese nach den gleichen Vorgaben vergeben wie sie der Bund für die Firmen mit mehr als 5 Millionen Franken Umsatz vorsieht.

Mehr Geld für A-fonds-perdu-Beiträge
Konkret heisst dies, dass Luzern den Unternehmen mehr Hilfe gewährt, die sie nicht mehr zurückzahlen müssen und weniger Bürgschaften für Darlehen. Auch bereits gewährte Kredite sollen in A-fonds-perdu-Beiträge umgewandelt werden können.

Der Kantonsrat hatte die Härtefallmassnahmen im März von 25 Millionen Franken auf 46,7 Millionen Franken erhöht. Der Anteil des Kantons beträgt inklusive 0,5 Millionen Franken Verwaltungskosten 14,3 Millionen Franken.

Zur Deckung dieses Kredits fehlen noch 4,2 Millionen Franken, die der Kantonsrat nun als Nachtragskredit beschliessen soll. Das Parlament hatte für die Härtefallmassnahmen bereits im November 2020 und im März 2021 Sonder- und Zusatzkredite bewilligt.

Am Donnerstag will der Regierungsrat darüber informieren, wie es mit den Härtefallmassnahmen im Kanton Luzern weiter geht. An dieser Weiterentwicklung beteiligt waren auch der Gewerbeverband und die Gewerkschaften.

Handlungsfähigkeit der Regierung nicht einschränken
Der Regierungsrat nahm zudem Stellung zu einer Forderung aus dem Kantonsrat, dass dieser in Krisenzeiten stärker einzubeziehen sei.

Das Parlament habe in Krisenzeiten eine wichtige Kontrollaufgabe, begründete Marianne Wimmer-Lötscher (SP) ihre Motion. Den Parlamentarierinnen und Parlamentariern müsse deswegen ein Informations-und Anhörungsrecht gewährt werden.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, den Vorstoss nur in der weniger verpflichtenden Form des Postulats zu überweisen. Es sei wichtig, dass die Exekutive in Krisen schnell und autonom entscheiden könne, ihre Handlungsfähigkeit dürfe nicht zu stark eingeschränkt werden. Der Regierungsrat zeigt sich aber bereit, nach der Pandemie das Anliegen zu prüfen. (sda/npa)