Der Kantonsrat hatte bereits am Montagnachmittag mit der Coronadebatte begonnen. Er entschied dabei, die Mittel für die Härtefall-Massnahmen nicht zu verdoppeln, sondern wie vom Regierungsrat beantragt um 21,7 Millionen Franken zu erhöhen.

Am Dienstag setzte er seine Debatte zu den Härtefall-Massnahmen fort. Wer Härtefall-Hilfe erhält, muss einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent erlitten haben. Der Rat lehnte es mit 75 zu 32 Stimmen ab, diese Schwelle auf 30 Prozent zu senken. Diese Senkung sei nötig, um Arbeitslosigkeit und Konkurse zu verhindern, begründete Simone Brunner (SP) ihre Forderung.

Nicht «ins Blaue» politisieren
Ursula Berset (GLP) hielt dagegen eine Senkung für nicht notwendig, es sei denn, der Bund mache dies, wie sie ausführte. Auch André Marti (FDP) sprach sich dafür aus, sich an die Bundeslösung zu halten. Es wäre falsch, «ins Blaue» eine tiefere Hürde vorzulegen.

David Roth (SP) wollte im Dekret festschreiben, dass Luzern die 40-Prozent-Schwelle senke, falls der Bund dies mache. Armin Hartmann (SVP) lehnte einen solchen Automatismus ab, weil erst auch die zusätzlichen Mittel dafür gesprochen werden müssten.

Die anderen bürgerlichen Fraktionen sahen dies gelassener und unterstützten den SP-Antrag, weil der Regierungsrat ohnehin jeweils die Bundeslösung übernehme. Inhaltlich, aber nicht formal, unterstützte auch der Regierungsrat den Antrag, der mit 82 zu 29 Stimmen angenommen wurde.

Kurzarbeitsentschädigung gehört zum Umsatz
Zudem wird eine Kurzarbeitsentschädigung, die ein Unternehmen erhält, weiterhin zum massgeblichen Umsatz gezählt. Der Kantonsrat entschied dies nach kurzer Debatte mit 67 zu 47 Stimmen.

Die vorberatende Kommission wollte, dass die Kurzarbeitsentschädigung nicht mehr in den Umsatz eingerechnet wird. Unternehmen, die Angestellte auf Kurzarbeit setzten, würden benachteiligt gegenüber denen, die Entlassungen aussprechen, argumentierte sie. Dies sei ein Fehlanreiz.

Die bürgerlichen Fraktionen befürchteten dagegen, dass die Änderung nur eine Arbeitsbeschaffungsmassnahme für die Verwaltung sei, weil dann mehr Unternehmen ein Härtefall-Gesuch stellen würden. Finanzdirektor Reto Wyss (CVP) sagte, ein Unternehmen, das an die Zukunft glaube, entlasse keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Chancenlos war auch ein Antrag der SP, mit dem Unternehmen, die Härtefall-Hilfe beziehen, stärker zum Erhalt von Lehrstellen verpflichtet werden sollen. Finanzdirektor Wyss sagte, den Betrieben müsse in der jetzigen Situation auch eine gewisse unternehmerische Flexibilität gewährt werden.

Transparenz gefordert
Der Rat überwies drei Postulate von Gaudenz Zemp (FDP), Marcel Budmiger (SP) und Ursula Berset (GLP) zum Thema Härtefall-Massnahmen ganz oder teilweise. Es ging dabei um eine Weiterentwicklung der Härtefall-Massnahmen, um die Kommunikation oder das Tempo bei der Auszahlung.

Die von der Krise getroffenen Unternehmen dürften nicht mit Bürokratie geplagt werden, sagte etwa Budmiger. Berset bezeichnete es als stossend, dass Luzern den Unternehmen, die nicht behördlich geschlossen wurden, nur eine Nothilfe gewähre.

Zemp forderte, dass die Entscheide über Härtefall-Gesuche transparenter und nachvollziehbar kommuniziert werden. Es sei für die Unternehmen nicht durchschaubar, wie ihr Hilfe berechnet werde, kritisierte auch Urban Frye (Grüne).

Finanzdirektor Wyss verteidigte die Regierungspolitik, versprach aber auch Besserung. Die Regierung wolle Unternehmen erhalten, aber nicht die Gewinne der Unternehmen ersetzen, sagte er. Hier sei der Kanton auf Kurs.

Wyss sagte zur Beschleunigung und zur Kommunikation, dass die Ad-hoc-Organisation mittlerweile in professionelle Strukturen überführt worden sei. Die Kadenz der Informationen an die Unternehmen sei erhöht worden und werde weiter erhöht. (sda/npa)