Die Initiative «Schluss mit der Mehrwert-Steuerdiskriminierung des Gastgewerbes» fordert, dass Speisen und alkoholfreie Getränke in Restaurants gleich besteuert werden wie im Detailhandel und in Take-Aways. Heute bezahlen Restaurants auf Speisen einen höheren Mehrwertsteuersatz als Take-Aways.

Die Nationalratskommission hat sich mit 14 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung gegen die Initiative ausgesprochen, wie WAK-Präsident Christophe Darbellay (CVP/VS) am Dienstag vor den Medien in Bern sagte.

Warm oder kalt
Von ihrem eigenen Vorschlag für einen indirekten Gegenvorschlag ist die Kommission abgerückt. Sie hatte vorgeschlagen, ein neues Kriterium einzuführen: Die Höhe der Mehrwertsteuer sollte nicht mehr nur davon abhängen, ob der Kunde vor Ort konsumiert oder nicht, sondern auch davon, ob die Speisen warm oder kalt sind.

Für warme Speisen sollte der Mehrwertsteuersatz im Take-Away 8 Prozent betragen, also gleich viel wie im Restaurant. Für kalte Speisen sollte der Satz nur dann 8 Prozent betragen, wenn für den Konsum an Ort und Stelle besondere Vorrichtungen bereit stehen. Ansonsten sollte er wie heute bei 2,5 Prozent liegen.

In der Vernehmlassung wurde die Idee jedoch nicht gut aufgenommen. Die Kommission kam am Ende zum Schluss, dass das neue Kriterium nicht klar genug sei – nach Diskussionen darüber, ob auch die Absicht, kalte Speisen zu erwärmen, berücksichtigt werden sollte. Mit 19 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung beschloss die WAK, auf das Projekt zu verzichten. Dieses ist damit vom Tisch.

5,5 Prozent weiter im Spiel
Noch zur Debatte steht eine Idee für einen direkten Gegenvorschlag, welcher der Wirteverband selbst lanciert hatte: Für Restaurants und Hotels soll ein neuer Gastgewerbe-Sondersatz von 5,5 Prozent eingeführt werden. Für Hotel-Übernachtungen würde die Mehrwertsteuer damit steigen, für die Konsumation im Restaurant würde sie sinken.

Ob dieser Vorschlag dem Stimmvolk vorgelegt wird, werden die eidgenössischen Räte entscheiden. Die WAK hat sich mit 16 zu 7 Stimmen gegen die Idee ausgesprochen – zum einen wegen der Steuerausfälle, zum anderen, weil sie Restaurant-Besuche nicht für eine Notwendigkeit hält, wie Darbellay erklärte. Ein tieferer Steuersatz sei damit nicht gerechtfertigt.

Heute beträgt die Mehrwertsteuer im Normalfall 8 Prozent des steuerbaren Umsatzes. Darunter fällt das Konsumieren in Restaurants. Das Übernachten im Hotel inklusive Frühstück wird zu einem Sondersatz von 3,8 Prozent besteuert.

Daneben gibt es den reduzierten Satz von 2,5 Prozent für bestimmte Güter des täglichen Bedarfs.

Gastrosuisse bedauere die harte Haltung der Kommission, die es zunehmend schwierig mache, eine mehrwertsteuerliche Gleichbehandlung des Gastgewerbes zu finden. Die Politik zeige grundsätzlich Verständnis für das Anliegen des Verbandes, eine mehrheitsfähige Lösung liege bislang jedoch nicht vor, hält der Wirteverband in einer Stellungnahme am Dienstagabend fest. (npa)