«Das zeigt die grosse Tragweite der Unsicherheit bei den Unternehmen», sagte Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch am Samstag vor den Bundeshausmedien. Viele Betriebe würden nicht ohne Schaden aus der Krise kommen. Trotzdem sollen die vom Bundesrat beschlossene Soforthilfe von rund 60 Milliarden Franken «Zuversicht ausstrahlen».

«Wir müssen den Unternehmen eine Perspektive bieten», sagte Ineichen-Fleisch. Die jetzigen Massnahmen müssten schnell wirken und zielgerichtet sein. Es gehe darum, Massenentlassungen und Konkurse zu vermeiden – vor allem bei Unternehmen, die vor der Coronakrise gesund gewesen seien.[RELATED]

Sorgenfalten bei Tourismusdirektoren
Besonders dramatisch sei die Situation im Tessin. Dort würden derzeit statt 4 bis 5 Kurzarbeitsgesuche deren 8500 eingereicht – pro Woche. Weil die Abläufe noch nicht digitalisiert seien, dauere es im Südkanton eine Weile, bis die Gesuche beantwortet würden, sagte Ineichen-Fleisch.

Grosse Sorgen machten sich ihrer Ansicht nach auch die Tourismusdirektoren. An einer Telefonkonferenz in der laufenden Woche hätten diese zwar angegeben, dass die Massnahmen wirkten. Doch befürchteten viele, dass der Tourismus nach der Krise viel länger brauche, um sich zu erholen.

Arbeit von Risikopersonen
Staatssekretärin Ineichen-Fleisch präzisierte noch einmal die Anstellungsregeln für Personen, die zur Risikogruppe gehören. Wenn Homeoffice möglich sei, so könnten Angestellte auf jeden Fall weiterarbeiten. Wenn das nicht möglich sei, so seien die Angestellten zu beurlauben bei fortgesetzter Bezahlung.

Wenn explizit aufgrund der Krise gekündigt werde, dann sei eine Kündigung nicht rechtens, sagte Ineichen-Fleisch weiter. Aber es sei auch nicht jede Kündigung während der Krise widerrechtlich. «Ob eine Kündigung rechtens war oder nicht, muss im Einzelfall geprüft werden.»

Fakt sei: Mit der Möglichkeit von Kurzarbeit wolle der Bund verhindern, dass Unternehmen Angestellte entlassen müssen. (sda)