Von den 25 Millionen Franken übernimmt der Bund 8,6 Millionen Franken. Den Grossteil der Hilfe will Luzern in Form von Bürgschaften gewähren, nur gerade 3 Millionen Franken sind A-fonds-perdu-Beiträge.

Der Kantonsrat bekräftigte diese Aufteilung. Jörg Meyer (SP) forderte vergeblich, dass es möglich sein sollte, die ganze Summe als nicht rückzahlbare Beiträge auszuzahlen. Viele notleidende Unternehmen seien nicht in der Lage, Kredite abzustottern, sagte er. Die Regierung brauche Spielraum, um die benötigte Hilfe zu leisten.

André Marti (FDP) gab Meyer Recht, dass niemand wisse, ob 3 Millionen für A-fonds-perdu-Beiträge ausreichten. Es wäre aber falsch, Geschenke zu verteilen. Helen Affentrangerr (CVP) sagte, rückzahlbare Beiträge würden den Unternehmergeist zusätzlich antreiben.

Marktverzerrend
Ursula Berset (GLP) sagte, A-fonds-perdu-Beiträge seien zu beschränken, denn sie verzerrten den Markt. Auch Hans Stutz (Grüne) trat dafür ein, die nicht rückzahlbaren Beiträge zu limitieren, nicht aus Marktgläubigkeit, wie er betonte, sondern weil die Unternehmen kaum Steuern zahlten.

Gemäss Regierungsrat ist es aus kreditrechtlichen Gründen unabdingbar, dass ein fester Betrag für die nicht rückzahlbaren Beiträge festgesetzt wird. Zudem müsse sorgsam mit Steuergeldern umgegangen werden, sagte Finanzdirektor Reto Wyss (CVP). Er sei überzeugt, dass viele Unternehmen die Kredite zurückzahlen könnten.

Gleichzeitig lehnte die bürgerliche Mehrheit zusätzliche Auflagen für Unternehmen, die A-fonds-perdu-Beiträge beanspruchten, ab. Samuel Zbinden (Grüne) forderte so vergeblich ökologische Zielvereinbarungen, Jörg Meyer (SP) verlängerte Kündigungsfristen.

Als Härtefall gilt, wenn der Jahresumsatz eines Unternehmens wegen der Coronakrise 2020 unter 60 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der beiden Vorjahre liegt. Die A-fonds-perdu-Beiträge dürfen höchstens zehn Prozent des Jahresumsatzes von 2019 und maximal 0,5 Millionen Franken pro Unternehmen betragen.

Keine Mindestgrösse
Hilfe beanspruchen dürfen alle Unternehmen, unabhängig ihrer Grösse. Der Regierungsrat nahm von seinem Ansinnen Abstand, eine Mindestgrösse einzuführen, wie Finanzdirektor Reto Wyss (CVP) sagte. Das Parlament hatte einhellig eine solche Grenze kritisiert.

Das Luzerner Durchschnitts-KMU habe sechs Mitarbeiter, es sollten auch kleinere Betriebe unterstützt werden, sagte etwa Daniel Keller (SVP). André Marti (FDP) sagte, auch Kleinbetriebe könnten für die Lieferkette eine wichtige volkswirtschaftliche Rolle spielen.

Bürgerliche Votanten forderten wiederholt, dass mit dem Härtefallprogramm kein Strukturerhalt betrieben werden dürfe. Es brauche eine Triage, damit das Geld effizient eingesetzt werde, sagte Helen Affentranger (CVP).

Eigner in der Pflicht
Die bürgerlichen Fraktionen nahmen auch die Eigner und Investoren in die Pflicht. Ursula Berset (GLP) sagte, es gehe um eine Härtefalllösung. Jeder Unternehmer müsse sich selber bemühen und Kosten sparen. Markus Bucher (CVP) sagte, ein Unternehmer wolle nicht möglichst viel Geld vom Staat, sondern Planungssicherheit.

Insgesamt unzufrieden mit der Vorlage zeigte sich die SP, die nur wegen der Dringlichkeit der Hilfe darauf verzichtete, das Geschäft zur Überarbeitung an den Regierungsrat zurückzuschicken, wie Jörg Meyer sagte. Die Fraktion prognostizierte, dass die Hilfe nicht nachgefragt werde, weil sie falsch ausgestaltet sei. Die Bürgerlichen brächten Arbeitsplätze in Gefahr, sagte Urban Sager (SP).

Das vorliegende Hilfsprogramm wurde auf 25 Millionen Franken beschränkt, weil ein höherer Betrag dem obligatorischen Referendum unterliegen würde. Finanzdirektor Reto Wyss (CVP) bezeichnete es als wahrscheinlich, dass es ein weiteres Härtefallprogramm brauchen werde. Über das weitere Vorgehen werde im Dezember entschieden. (sda)