Insgesamt beläuft sich das Luzerner Härtefallprogramm auf 25 Millionen Franken. Dies ist der maximale Betrag, den das Kantonsparlament ohne zwingende Volksabstimmung beschliessen kann. Der Kantonsrat hat die Summe, in der 8,58 Millionen Franken des Bundes enthalten sind, am 30. November einstimmig beschlossen.

Die Hilfe war somit noch vor den am Freitag vom Bundesrat und vom Luzerner Regierungsrat verfügten Einschränkungen der Wirtschaft beschlossen worden. Es gelte, die jüngste Entwicklung zu analysieren, sagte Finanzdirektor Reto Wyss (CVP). Wichtig sei nun, dass die bereits beschlossene Hilfe anrollen könne.

Von den 25 Millionen Franken sollen etwa 3 Millionen Franken als A-fonds-perdu-Beiträge ausgezahlt werden, mit dem Rest übernimmt der Kanton eine Garantie für durch die Luzerner Kantonalbank (LUKB) vergebene Kredite. Diese werden eine Laufzeit von zehn Jahren haben und zumindest am Anfang zinsfrei sein.

Kritik an Aufteilung
Dass nur wenig Geld für nicht rückzahlbare Beiträge zur Verfügung steht, begründete der Regierungsrat damit, dass die Finanzspritze mit Steuergeldern finanziert werde. Unumstritten ist die Aufteilung nicht. Der KMU- und Gewerbeverband Luzern (KGL) bezeichnete in einer Mitteilung die Absicht des Regierungsrats als «zu unflexibel und zu statisch».

Der Luzerner Gewerkschaftsbund (LGB) erklärte, der Regierungsrat bürde den Unternehmen zusätzliche Schulden auf. Er schliesse die wirklichen Härtefälle aus und spiele mit hunderten Arbeitsplätzen. Der LGB forderte eine zweite, aber flexibler ausgestaltete Nothilfetranche.

Für alle Branchen
Härtefallhilfe beantragen können Unternehmen sämtlicher Branchen. Es sollen alle Unternehmen unabhängig von ihrer Tätigkeit die gleiche Chance auf Unterstützung haben, teilte die Staatskanzlei mit. Der Regierungsrat habe deswegen in seiner Verordnung auf zusätzliche Einschränkungen, die über diejenigen des Bundes hinausgehen, verzichtet.

Die Hilfe soll nur subsidiär ausgerichtet werden und muss nachhaltig sein. Sie sei der «letzter Ausweg» für in existenzielle Probleme geratene Unternehmen, erklärte Departementssekretär Heinz Bösch. Wer Hilfe beantrage, muss Dokumente wie den Handelsregisterauszug, Jahresabschlüsse, Finanzpläne oder Kontoauszüge einreichen. Dieser Aufwand sei für eine solide Prüfung unerlässlich, erklärte Wyss.

Mehrstufige Genehmigung
Das Gesuch geht zunächst an die LUKB, die es formell auf Vollständigkeit und Korrektheit prüft. Die Gesuchsteller müssen eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent gegenüber den Vorjahren erlitten haben. Vor der Pandemie müssen sie einen Umsatz von mindestens 50'000 Franken erwirtschaftet und profitabel und überlebensfähig gewesen sein. Zudem müssen sie die alternativen privatwirtschaftlichen und staatlichen Massnahmen ausgeschöpft haben.

Die fachliche Prüfung erfolgt durch das Beratungsunternehmen BDO, das etwa auch eine Einschätzung zu Kredithöhe und Ausfallrisiko vornimmt. Den Entscheid über die Gewährung der Hilfe fällt ein aus neun Personen bestehendes Expertengremium. Dieses soll am Dienstag vom Regierungsrat gewählt werden. Ausbezahlt wird die Hilfe von der LUKB. Über jeden abzuschliessenden Kredit schliesst der Kanton mit der Staatsbank einen Garantievertrag ab. (sda)