Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel mit 28 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Der Bundesrat beantragte eine Ablehnung der Mitte März 2018 vom Bündner CVP-Ständerat Stefan Engler eingereichten Motion «Mehrwertsteuer-Vereinfachung bei Packages».

Mit der Motion wird verlangt, dass Packages einheitlich nach der überwiegenden Leistung besteuert werden können, wenn diese wertmässig mindestens 55 Prozent des Gesamtentgelts ausmacht.

Dabei handelt es sich um Kombinationen von Leistungen oder Produkten, die zu unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen besteuert werden. Heute wird das gesamte Package vergünstigt besteuert, wenn mindestens 70 Prozent einem reduzierten Satz unterliegen. Nun soll die Schwelle für Package-Leistungen zum Hotellerie-Satz auf 55 Prozent gesenkt werden.

Solche Leistungskombinationen kommen vor allem in der Hotellerie vor: Die zum Satz von 3,7 Prozent besteuerte Übernachtung wird mit Skipässen, Wellness-Behandlungen oder geführten Touren zu einem Package geschnürt. Damit unterliegen auch diese Leistung dem reduzierten Hotellerie-Satz. [DOWNLOADS]

Zufriedene Hoteliers
Die Beherbergungsbranche zeigt sich erfreut über die Annahme der Motion im Parlament. «Die Mehrwertsteuer-Vereinfachung bei kombinierten Leistungsangeboten wirke sich positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Wertschöpfung im Tourismussektor aus», schreibt der Dachverband HotellerieSuisse in einer Mitteilung.

Gemeinsam vermarktete Leistungen würden die Kooperationen fördern und seien bei Konsumenten sehr beliebt. Zudem würden gemeinsam vermarketete Leistungen auch der Tourismusstrategie des Bundes entsprechen. «Stärkungen der Kooperation zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sind – insbesondere im Tourismus – wirtschaftlich sinnvoll und politisch gewünscht», sagte Stephan Engler zur Motion.  Aus der geforderten Anpassung des Mehrwertsteuergesetzes würden sich für die Tourismuswirtschaft wichtige Impulse ergeben, die vor dem Hintergrund der Corona-Krise umso bedeutender sind. Die Vereinfachung bei Package-Angeboten ohne steuerliche Nachteile würde auch die unternehmerischen Spielräume für Anbieter vergrössern, argumentiert HotellerieSuisse.
 
Der Verband weist drauf hin, dass auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sich die Annahme der Motion positiv auf die Wertschöpfung auswirke, da nebst der Hotellerie zahlreiche andere Branchen wie der Detailhandel, Floristen, Bäckereien oder die Seilbahnen profitierten. Die Staatskasse werde dank einer zu erwartenden Nachfragestimulierung kaum belastet werden, so HotellerieSuisse.

Gewinn- und Leistungsabflüsse ins Ausland könnten überdies gezielt unterbunden werden, indem die Massnahme nur bei inländischen Leistungen Anwendung findet. Diesem vom Nationalrat eingebauten Zusatz habe der Ständerat mit seinem Entscheid vom Mittwoch zugestimmt und die Motion damit definitiv überwiesen. Die Hoteliers fordern nun, dass der Bundesrat das Motionsanliegen rasch gesetzlich umsetzt. (sda/htr)